• 27. Dezember 2024

Geheimtreffen von Potsdam – Mutmaßliche Beteiligung des Verfassungsschutzes bleibt Verschlusssache

ByJörg

Sep 30, 2024

Die Ampel hat nachgelegt in Sachen „Potsdamer Geheimtreffen“. Die AfD – hier namentlich der Abgeordnete Martin E. Renner – hat eine umfassende Antwort der Bundesregierung auf eine Große Anfrage mit dem Titel „Kenntnisse der Bundesregierung und ihr nachgeordneter Behörden über das vorgebliche Geheimtreffen von Potsdam“ bekommen.

So wollte der Fragesteller wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung und der Verfassungsschutz über das vorgebliche c vom 25. November 2023 besaßen.

Die Antwort der Bundesregierung ist trotz umfänglicher Auskunftsverweigerung aufschlussreich. Die Relevanz der Fragestellung trieft quasi aus jeder Zeile:

Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach ihren Kenntnissen zu der Veranstaltung am 25. November 2023 in Potsdam/Brandenburg aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann. Die Beantwortung könnte Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des Bundeamtes für Verfassungsschutz (BfV) und die nachrichtendienstlichen Methodiken und Arbeitsweisen zulassen. Dies würde die Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV gefährden.

Eine Beantwortung scheidet auch unter Verschlusssachen-(VS-)Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, aus. Die Frage betrifft eine bestimmte Veranstaltung mit einem bestimmbaren Teilnehmerkreis sowie einen bestimmbaren Kreis an Personen, die vorab Kenntnis hiervon gehabt haben. Zugleich ist sie hinsichtlich ihres Umfangs in keiner Weise eingegrenzt.

Würde die Frage beantwortet, wäre zu befürchten, dass die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand des BfV ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten sowie entsprechende Abwehrstrategien entwickeln könnte. Durch die pressewirksame Thematisierung hat bereits eine Sensibilisierung der Szene stattgefunden, welche möglicherweise ein verstärktes Misstrauen hervorgerufen hat und die Szene klandestiner vorgehen lassen könnte.

Eine Offenlegung von Erkenntnissen und Aufklärungsinteressen des BfV könnte ein konkret hierauf angepasstes Verhalten, wie etwa die Verschleierung von Treffen oder Kommunikationswegen, zur Folge haben.

Eine Aufklärung durch das BfV würde hierdurch erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden. Die wehrhafte Demokratie ist zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie zum Schutz des Bestandes des Bundes und der Länder auf leistungsfähige und funktionierende Nachrichtendienste – im konkreten Fall das Bundesamt für Verfassungsschutz – angewiesen.

Vom Begriff der Leistungsfähigkeit ist auch umfasst, dass Arbeitsweise und Instrumentarium der Nachrichtendienste vor den Zielpersonen nachrichtendienstlicher Überwachung geheim gehalten werden müssen, da nur so verhindert werden kann, dass Zielpersonen nachrichtendienstlicher Aufklärung sich auf die Modi operandi der Verfassungsschutzbehörden einstellen und eine nachrichten- dienstliche Aufklärung ihrer Handlungsweisen und ihrer Ziele auf diese Weise unter- laufen, erschweren oder gar unmöglich machen.

Soweit eine Offenlegung der Arbeitsweisen und Methoden des BfV die künftige Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden erschwert oder unmöglich macht – bzw. hierdurch gar Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde -, liegt hierin ein Nachteil für das Wohl des Bundes (BVerwG, Beschluss v. 28.03.2006 – 20 F 1.05).

In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die angefragten Informationen für derart schutzbedürftig, dass das selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Hierdurch wird keine Aussage darüber getroffen, ob im vorliegenden Falle V-Personen involviert waren.

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Eine Reihe weiterer Fragen wird von der Bundesregierung so beantwortet:

Die Aufnahmen, die öffentlich verbreitet wurden, sind der Bundesregierung bekannt. mI Zuge seiner Aufgabenwahrnehmung hat das BfV die von „CORRECTIV“ veröffentlichten Inhalte entsprechend ausgewertet. Eine weitergehende Beantwortung kann nach sorgfältiger Abwägung aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen, auch nicht in eingestufter Form. Es wird auf die Antwort zu Frage 1verwiesen.

Mit dieser Verweigerung aus grundsätzlichen Erwägungen ist keine Aussage darüber getroffen, ob die in den Fragestellungen zum Ausdruck kommenden Vermutungen zutreffend oder unzutreffend sind. (…) Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form. (…)  Eine Beantwortung kann aufgrund überwiegender Belange des Staatswohls nicht er- folgen. Die Mitteilung, über welche der Teilnehmer des Treffens Verfassungsschutzbehörden Akten führen, würde Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand und die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden zulassen. Hierdurch könnten Abwehrstrategien entwickelt werden, die die Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden deutlich erschweren würden.

Zuletzt äußert sich die Bundesregierung auch zum Begriff „Deportation“ wie folgt:

Der Duden definiert Deportation als „Zwangsverschickung, Verschleppung, Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern oder ganzen Volksgruppen“. Die Integrationsbeauftragte hat bei der Kommentierung des Treffens vom 25. November 2023 diesen Begriff verwendet, um den rechtsextrem aufgeladenen und euphemistisch verwendeten Begrif „Remigration“ nicht weiter zu verbreiten, gleichzeitig aber den damit verbundenen, menschenverachtenden und rassistisch motivierten Inhalt hervorzuheben.

Der fragende Abgeordnete Martin Renner (AfD) äußert sich zu den Antworten wie folgt:

Auf ihre Weise demaskiert die Nicht-Antwort der Bundesregierung einen fast schon existenten tiefen Staat, der seinerseits Geheimpläne verfolgt: Mit Hilfe von Geheimdienstlern, Steuergeld und dubiosen Journalisten wird Stimmung gegen missliebige Bürger und Oppositionelle gemacht. Und jede Forderung nach Transparenz unter dem Hinweis auf das angebliche Staatswohl negiert. Verleumdung, Vertuschung und Verheimlichung sind keine Kennzeichen eines demokratischen Rechtsstaats. Sie sprechen eher für ein Abgleiten in einen Willkürstaat.

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Author:
Alexander Wallasch

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