(Mynewsdesk) GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle auf der Retro Classics 2015 in StuttgartIn den 1960er- und 1970er-Jahren vergrößerten die Fahrzeughersteller zunehmend die Modellvielfalt ihrer Fahrzeugbaureihen. Neben den „Basismodellen“ wurden verstärkt besonders leistungsstarke „Topmodelle“ – wie z. B. der 911 Carrera RS 2,7, der BMW 2002 ti oder auch der NSU TT/TTS – angeboten.
Die Liebhaber dieser Baureihen suchen heute derartige „Topmodelle“ und sind bereit, für solche klassischen Fahrzeuge deutlich höhere Preise (als für „Basismodelle“) zu bezahlen, erklärte GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle auf der Retro Classics in Stuttgart.
Da das Produktionsvolumen dieser Topmodelle wesentlich geringer als das der Basismodelle war, sind heute deutlich mehr Basismodelle verfügbar und in den meisten Fällen können diese Fahrzeuge auch noch heute zum Topmodell aufgerüstet werden. Derartige Umbauten sind im Regelfall zulässig und verhindern die Einstufung des Fahrzeugs als Oldtimer nicht.
Wird bei einem derartigen Umbau die ursprüngliche Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) unverändert belassen, so ist auf Grundlage der Herstellerdokumentation jederzeit erkennbar, dass das Fahrzeug umgebaut wurde.
Nachdem zunehmend häufiger Original-Kfz-Briefe solcher Topmodelle ohne Fahrzeug zum Kauf angeboten werden, wird es für den „Umbauer“ zunehmend interessanter das umgebaute Fahrzeug auch gleich mit der passenden FIN eines Topmodells zu versehen. Derartige gefälschte FIN sind meist anhand vom Original abweichender Schlagtiefe und Gravur erkennbar. Durch eine Fälschung wird dann versucht, den Wert des Fahrzeugs zu vervielfachen, betonte der GTÜ-Experte.
Schwieriger erkennbar wird die Fälschung dann, wenn z.B. beim Porsche 911 ein Stück des Gepäckraumbodens mit der original eingeschlagenen FIN in das Fahrzeug „eingebaut“ wird. In diesem Fall stimmt Gravur und Schlagtiefe der FIN mit dem Original überein. Festzustellen sind solche Fälschungen nur über ggf. erkennbare Bearbeitungsspuren im Bereich der FIN. Insbesondere bei neu aufgebauten und lackierten Fahrzeugen sind Bearbeitungsspuren nicht ohne tiefere Untersuchung erkennbar. Solch einer tieferen Untersuchung, ggf. mit partieller Entlackung, wird ein Verkäufer im Regelfall jedoch nicht zustimmen.
Ist bei einem derartigen Topmodell die Fahrzeughistorie lückenlos nachvollziehbar dokumentiert – und ist insbesondere die Lackierung im Bereich der FIN noch im Auslieferungszustand – dann wird das Risiko einer Fälschung dadurch deutlich geringer.
Ist die Fahrzeughistorie nicht oder nur unvollständig dokumentiert und ist die Karosserie erkennbar umfangreich „restauriert“, dann ist das Risiko einer Fälschung (leider) extrem hoch, warnte GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle.
Stuttgart, den 27. März 2015
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