• 19. September 2024

Für Beschäftigte in Deutschland soll sich Arbeiten über das Rentenalter von derzeit 66 Jahren hinaus künftig mehr lohnen.

ByJörg

Aug 28, 2024

Kern der entsprechenden Regierungspläne ist eine neue Prämie.

Das sieht eine sogenannte Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums vor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Zuerst hatten andere Medien wie die „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Die Pläne sollen als Bundestagsantrag der Ampelfraktionen in die parlamentarischen Beratungen eingebracht werden und sind Teil der im Juli von der Ampel-Koalition beschlossenen „Wachstumsinitiative“.

Aufschubprämie soll kommen

Bisher bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine höhere Rente, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es unter anderem zusätzlich die Möglichkeit einer „Rentenaufschubprämie“ geben: Wer mindestens ein Jahr länger gearbeitet hat, kann sich die höheren Anwartschaften auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Prämie soll bis zu drei Jahre angespart werden dürfen und zum Start in den Ruhestand ausgezahlt werden.

Die Prämie soll sich aus dem Monatsbetrag der Rente zum Zeitpunkt des aufgeschobenen Rentenbeginns ergeben und der Anzahl der Monate, die die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch genommen wurde. Weil die Rentenkasse bei späterer Rente von Beschäftigten deren Krankenversicherungsbeiträge spart, erhöht sich der Betrag noch einmal.

Weiterhin soll es die Möglichkeit geben, bei längerem Arbeiten ein Leben lang eine höhere Rente zu beziehen. Jeder Monat in Arbeit bringt 0,5 Prozent mehr Rente. Die Arbeitgeber sollen ihre Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung an die Betroffenen aber künftig auszahlen können, was deren Rente zusätzlich erhöht.

Für Personen nach Erreichen der Regelaltersgrenze solle so ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, so das Ministerium von Ressortchef Hubertus Heil (SPD). Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.

Kein Aus für „Rente mit 63“

Forderungen der Arbeitgeber, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wegen deren Kosten und wegen vieler vorzeitiger Übertritte vom Job in die Rente abzuschaffen, will die Regierung weiter nicht nachkommen. Dies wäre nicht sachgerecht, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.

Viele Betroffene ohne Studium hätten bereits in jungen Jahren zu arbeiten begonnen. Sie könnten nach 45 Versicherungsjahren passenderweise in Rente gehen. Die neuen Vorschläge sollen am 4. September im Bundeskabinett beschlossen werden, wie aus einem der dpa vorliegenden Anschreiben des Arbeitsressorts hervorgeht.

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