Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine Fristlose Kündigung wirkt sofort:
Die außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers erfolgt mit sofortiger Wirkung, also ohne dass eine Frist eingehalten wird. Geht also der Arbeitnehmer nicht gegen die fristlose Kündigung vor, ist das Arbeitsverhältnis dadurch dann auch wirklich beendet. Der Arbeitnehmer muss daher innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen wirksam:
Damit eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, muss der Arbeitnehmer gravierende Vertragsverstöße begangen haben. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitgeber zuvor keine Abmahnung ausgesprochen hat.
Eine Kündigungsschutzklage ist bei einer fristlosen Kündigung nahezu immer sinnvoll:
Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten, müssen immer gegen diese Kündigung vorgehen. Wird hier nicht innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben, wird auch eine fristlose Kündigung in der Regel wirksam. Das bedeutet neben dem sofortigen Verlust weiterer Ansprüche auf Arbeitsentgelt auch eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit.
In der Regel muss einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung vorangehen:
Einer fristlosen Kündigung müssen in der Regel eine oder mehrere Abmahnungen vorangegangen sein. Nur in besonders krassen Fällen, wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel eines Diebstahls oder anderer Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers beschuldigt wird, kommt auch eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in Betracht.
Häufig ist schon im Vorfeld einer fristlosen Kündigung eine anwaltliche Tätigkeit sinnvoll:
Bei einer fristlosen Kündigung ist häufig schon im Vorfeld des Ausspruchs der Kündigung eine anwaltliche Tätigkeit notwendig. Wenn Sie eine Anhörung des Arbeitgebers zu bestimmten Vorwürfen erhalten, sollten Sie sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten. Verweisen Sie den Arbeitgeber darauf, dass Sie vor einer Stellungnahme zunächst Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht befragen wollen.
4.2.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite zum Thema Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Online-Check für Ihre Kündigung zum Preis von 50 € zuzüglich MwSt.
Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
[email protected]
http://www.recht-bw.de