„Frau Baerbock und die Grünen dürfen der vom Bundeskanzler angekündigten Abschiebungsoffensive nicht im Weg stehen“, sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Alles andere sorge für Kopfschütteln in der Bevölkerung und nutze Populisten.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterhält weder zu den islamistischen Taliban in Kabul noch zur Regierung des syrischen Präsidenten Baschar al-Assad diplomatische Beziehungen. Sie führt nach Angaben des Bundesinnenministeriums jedoch vertrauliche Verhandlungen mit Drittstaaten, über die eine Abschiebung vielleicht organisiert werden könnte. Am 31. Mai hatte ein Afghane auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Männer mit einem Messer verletzt, der 29-jährige Polizist Rouven Laur starb zwei Tage später an seinen Verletzungen.
Baerbock warnte vor leeren Versprechen
Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte sich am Freitag grundsätzlich skeptisch gezeigt, ohne auf Scholz oder andere direkt Bezug zu nehmen. Sie sagte: „Ich glaube, dass es gerade in solchen unsicheren Zeiten nicht ein Beitrag zur Sicherheit ist, wenn man Dinge verspricht, wo man dann am nächsten Tag schon nicht mehr ganz weiß, wie man die eigentlich halten kann.“
Der FDP-Generalsekretär ist dagegen überzeugt, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan seien, insbesondere wenn es um islamistische „Gefährder“ geht, unbedingt notwendig. Nach Syrien schiebt Deutschland schon seit mehr als zwölf Jahren niemanden ab. Die vorerst letzten Abschiebungen nach Afghanistan gab es vor der Machtübernahme durch die Taliban 2021.
Solche Rückführungen würden dazu dienen, Deutschland sicherer zu machen und die Sozialsysteme zu entlasten, sagte Djir-Sarai. Er habe deshalb kein Verständnis für die „Blockadehaltung der Außenministerin“. Rückführungen in diese Länder seien auch über Nachbarländer möglich. Der FDP-Politiker verwies zudem auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das kürzlich festgestellt hatte, dass in Syrien für Zivilisten „keine ernsthafte, individuelle Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts“ mehr bestehe.
Im vergangenen Jahr waren insgesamt 16.430 Menschen aus Deutschland abgeschoben worden. Im ersten Quartal 2024 hat es 4.791 Abschiebungen gegeben.
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