Viktor M. aus Nürnberg:
Ich bin als Zeuge bei einem Verkehrsunfall vor Gericht geladen. Einen der beteiligten Autofahrer kenne ich und möchte ihn nicht belasten. Muss ich bei meiner Aussage wirklich jede meiner Beobachtungen nennen?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Eine Falschaussage vor Gericht ist strafbar. Sagt ein Zeuge, der nicht vereidigt wurde, vor Gericht falsch aus, handelt es sich um eine uneidliche Falschaussage im Sinne von § 153 des Strafgesetzbuches (StGB). Dem Zeugen drohen drei Monate bis fünf Jahre Freiheitsstrafe. Dieses Risiko geht der Zeuge nicht nur dann ein, wenn er den Ablauf des Unfalls bewusst falsch oder unvollständig beschreibt, sondern auch, wenn er fälschlicherweise behauptet, nichts gesehen zu haben. Manchmal fordert das Gericht Zeugen auch dazu auf, ihre Aussage zu beeiden. Eine Falschaussage unter Eid ist ein Meineid. Auch dies ist eine Straftat, die nach § 154 StGB mindestens ein Jahr Freiheitsentzug zur Folge hat. Selbst in weniger schwerwiegenden Fällen sind es immer noch mindestens sechs Monate. Darüber hinaus gibt es den fahrlässigen Falscheid. Dieses Delikt begeht beispielsweise ein Zeuge, der zwar durchaus von etwas überzeugt ist, in Wahrheit aber gar nicht genau darüber nachgedacht hat und daher unter Eid die Unwahrheit sagt. Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach § 161 StGB. Die Zeugen haben aber in solchen Fällen die Möglichkeit, die Aussage noch richtigzustellen. Zusammenfassend gilt: Falschaussagen vor Gericht sind keine gute Idee und können ernsthafte strafrechtliche Folgen haben.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.321
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie ERGO Rechtsschutz auf Facebook.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
Firmenkontakt
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
ERGO-Platz 2
40198 Düsseldorf
0211 477-2980
[email protected]
http://www.ergo.com
Pressekontakt
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
089 99846118
[email protected]
http://www.hartzkom.de