Frankfurt am Main (ots)
Der F.A.Z.-Autor Bülent Mumay wurde im Mai 2023 vom 59. Strafgericht in Istanbul zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Berufung gegen dieses Urteil ist nun abgelehnt worden. Damit droht Bülent Mumay, in Haft genommen zu werden.
Verurteilt wurde Mumay, weil er sich der von einem regierungsnahen Bauunternehmen erwirkten Zensur widersetzt hatte. Dieses hatte bei einer Ausschreibung über einen Auftrag im Wert von rund einer Milliarde Euro den Zuschlag erhalten. Der Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu ließ die Zahlungen stoppen, das Unternehmen ließ daraufhin einen Kredit pfänden, den die Stadt Istanbul für den Bau der Metro aufgenommen hatte. Das Bauunternehmen erwirkte vor Gericht, dass Berichte zu dem Fall in der Presse und in den sozialen Medien gesperrt wurden. Mumay veröffentlichte den Beschluss der Zugangssperre und wurde schließlich verurteilt, weil er angeblich „persönliche Daten“ illegal veröffentlicht habe.
Die Herausgeber der F.A.Z. erklären: „Bülent Mumay hat sich nichts zuschulden kommen lassen, er hat seine Arbeit gemacht, und nach europäischen Standards ist Regierungen eine kritische Beobachtung durch Journalisten zuzumuten. Demokratien leben von Meinungs- und Pressefreiheit. Wir weisen jeglichen Versuch zurück, Berichterstatter politisch und juristisch zu drangsalieren.“
Bülent Mumay schreibt seit Sommer 2016 in der F.A.Z. den „Brief aus Istanbul“ und wirkt für die Deutsche Welle (DW) als Koordinator der Redaktion DW Türkisch in Istanbul. Der Sender plant, den Fall nun vor das türkische Verfassungsgericht zu bringen.
Dem Protest der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Deutschen Welle gegen das Urteil hatten sich im Mai 2023 auch die Organisation Reporter ohne Grenzen und das PEN-Zentrum Deutschland angeschlossen.
Bitte beachten Sie dazu die Berichterstattung der F.A.Z. unter www.faz.net/1.9941187
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Petra Hoffmann
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