• 17. November 2024

EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe fordert dringende Nachbesserung des Elektrogesetzes

ByJörg

Aug 20, 2024

Berlin (ots)

  • Als ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens fordert die EU von Deutschland in zwei Monaten einen Plan gegen zu geringe Sammelmengen von Elektroschrott
  • Umweltministerin Lemke muss Aufforderung der EU ernst nehmen und Novelle des Elektrogesetzes auch gegen den Willen der FDP grundlegend überarbeiten
  • DUH fordert Ausweitung der Sammelpflichten, Schlupflöcher für Onlinehandelsplattformen und Direktvertreiber zu schließen sowie Vorgaben zur Wiederverwendung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke dazu auf, den Beginn eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen zu geringen Sammelmengen von Elektroschrott ernst zu nehmen und das aktuell in der Novellierung befindliche Elektrogesetz grundlegend nachzubessern. Anfang August hatte die EU-Kommission Deutschland in einem Schreiben aufgefordert, die beschämend niedrige Elektroschrott-Sammelmenge von rund 30 Prozent auf die nach EU-Recht vorgeschriebenen 65 Prozent zu erhöhen. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um einen entsprechenden Plan zur Behebung der Mängel vorzulegen. Die DUH fordert deshalb umso dringender im Elektrogesetz die Sammelpflichten auszuweiten, Schlupflöcher für Onlinehandelsplattformen und Direktvertreiber aus dem Ausland zu schließen sowie die Wiederverwendung zu fördern.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Deutschland hat fünf Jahre in Folge das gesetzliche Sammelziel für Elektroschrott von 65 Prozent gerissen. Vorläufige Zahlen der Stiftung Elektro-Altgeräte Register belegen eine im Jahr 2023 noch weiter absinkende Sammelquote für Elektroschrott von nur noch 29,7 Prozent. Der jetzige Warnschuss der EU ist die Quittung für eine unterlassene grundlegende Änderung des Elektrogesetzes. Notwendig wäre die Abkehr von branchenübergreifenden Sammelzielen hin zu konkreten Vorgaben, an die sich jeder einzelne Hersteller halten muss. Zur Steigerung der Sammelmengen braucht es zudem eine generelle Verpflichtung für alle Händler von Elektrogeräten, Altgeräte zurückzunehmen. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung der Händlerpflichten jedoch nur für Vertreiber von Einweg-E-Zigaretten vor – und selbst das trifft auf Vorbehalte in der FDP. Die Blockadepolitik der FDP darf Fortschritt und Umweltschutz nicht im Wege stehen. Umweltministerin Lemke muss ein ambitioniertes Elektrogesetz auch gegen Widerstände durchbringen, um keine teuren Strafzahlungen an die EU zu riskieren.“

Zudem fordert die DUH, dass alle Vertreiber aus dem Ausland Rücknahmepflichten erfüllen müssen. Dazu sollen Direktvertreiber verpflichtet werden nachzuweisen, dass sie für die Altgerätesammlung in Deutschland ein Rücknahmesystem beauftragt haben. Wenn Händler aus dem Ausland über Onlineplattformen wie Amazon oder AliExpress verkaufen, sollten die Onlineplattformen deren Rücknahme- und Informationspflichten übernehmen.

Für eine verbesserte Wiederverwendung fordert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Bislang werden nur 1,7 Prozent der gesammelten Altgeräte für eine Wiederverwendung aufbereitet. Damit dies anders wird, braucht es eine verbindliche Quote zur Wiederverwendung von Elektrogeräten, so wie in Spanien oder Belgien. Bundesweit sollten mindestens 15 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte in die Wiederverwendung gebracht werden. Verpflichtende Vorgaben zur Wiederverwendung können auch dazu beitragen, dass die Sammelinfrastruktur verbessert wird, weil die Geräte dann zerstörungsfrei erfasst werden müssen, was bislang jedoch kaum der Fall ist.“

Links:

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, [email protected]

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, [email protected]

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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