Erbrecht: Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge
http://www.grprainer.com/Testament.html Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Das kann dazu führen, dass der Nachlass anders verteilt wird als es sich der Erblasser eigentlich gewünscht hat.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nur wer ein Testament verfasst, kann seinen letzten Willen innerhalb der gesetzlichen Grenzen auch so regeln, wie er es sich vorgestellt hat. Das betrifft auch und besonders die Frage der Erbfolge. Denn ohne Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Das führt zum Beispiel dazu, dass bei einem kinderlosen Ehepaar nicht automatisch der überlebende Ehepartner zum Alleinerben wird, auch wenn es sich der Erblasser vielleicht so gewünscht hat. Denn bei der gesetzlichen Erbfolge werden auch andere Verwandte bedacht. In diesem Fall würde der überlebende Ehepartner nur einen Teil des Erbes erhalten. Der Rest stünde den Eltern des Verstorbenen als sog. Erben zweiter Ordnung zu. Anschließend rücken Geschwister oder Nichten und Neffen in der Erbfolge nach.
Genau andersrum kann es sich verhalten, wenn Verwandte, beispielsweise Geschwister bedacht werden sollen. Denn in der gesetzlichen Erbfolge werden zunächst der überlebende Ehepartner sowie die Kinder und Enkel berücksichtigt. Sollen andere Personen oder auch eine Stiftung an dem Erbe partizipieren, muss dies auch im Testament festgehalten werden. Auch können der Ehepartner oder die Kinder nicht komplett ausgeschlossen werden – sie haben Anspruch auf ihren Pflichtteil. Bei der gesetzlichen Erbfolge gilt im Prinzip: Je enger der Verwandtschaftsgrad umso höher der Platz in der Erbfolge.
Ein Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Zudem muss es klar erkenntlich sein, dass es sich um den „letzten Willen“ handelt und sollte dementsprechend überschrieben sein. Alternative ist das notarielle Testament. Um sicher zu gehen, dass auch alle rechtlichen Vorschriften beachtet wurden, sollte das Testament von Fachleuten geprüft werden. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte können auch von Anfang an beim Verfassen des Testaments behilflich sein. So wird der Nachlass geordnet und im Sinne des Erblassers übergeben.
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