18. Juni 2015. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster (Az.: 8 A 2429/14) vom 16. Juni 2015 sorgt für Enttäuschung bei Betroffenen und auch beim Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD): Die Klage eines Kölner Hartz-IV-Beziehers auf Herausgabe der Durchwahl-Telefonnummer der Jobcenter-Mitarbeiter, wurde abgewiesen.
Alles bleibt wie es war: Ärgerlich, umständlich und alles andere als kundenfreundlich. Das OVG Münster hat entschieden, die Durchwahlnummern von Mitarbeitern der Kölner Jobcenter nicht herausgeben werden müssen. Ein Hartz-IV-Empfänger hatte sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berufen und geklagt, da er es satt hatte, mit seinen Anrufen stets im Callcenter zu landen.
Das Gericht sah die Funktionsfähigkeit dieser staatlichen Einrichtungen gefährdet. Unverständnis für dieses Urteil zeigen zahlreiche Verbände und auch Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DS ( www.mehr-hartz4.net ): „Es geht hier nicht um eine telefonische Mängelrüge wegen eines defekten Küchenmixers, sondern um die soziale Grundsicherung. Und soziale Grundsicherung ist ein sehr nüchternes Synonym für .“
Für die Argumentation der Münsteraner Richter, dass so die Sachbearbeiter ihre Arbeitskraft und Konzentration ungestört in die persönlichen Beratungsgespräche stecken könnten, ohne dabei telefonisch gestört zu werden, hat der DSD-Geschäftsführer wenig Verständnis. „Wer, wie ein Richter, wohl noch nie ein Gespräch mit einem Jobcenter-Mitarbeiter hatte, weiß auch nicht, wie diese vermeintlich sensiblen und intensiven Beratungsgespräche ablaufen“, so Hoffmann.
Das Urteil, für das beim Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zugelassen wurde, werde den allgemeinen Unmut über die Kundenfreundlichkeit der Jobcenter kaum verbessern, so Hoffmann: „Es gibt immer noch sehr viele Fehler in Bescheiden, ungerechtfertigte Sanktionen und sinnlose Maßnahmen für Langzeitarbeitslose. Könnten die Betroffenen mit fachkompetenten Beratern direkt telefonieren, hätten wir sicher weniger Fälle, in denen wir unsere Vertrauensanwälte einschalten müssen, damit Betroffene zu ihrem Recht kommen. Der DSD hilft seit Jahren kostenlos Hartz-IV-Empfängern bei fehlerhaften Bescheiden, Sanktionen und anderen Schwierigkeiten mit den Jobcentern.
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Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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