• 18. Oktober 2024

Empörung pur: Nach „Ausländer raus“-Gesängen – zwei Verfahren eingestellt

ByJörg

Okt 18, 2024
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Nachdem es in diesem Land anscheinend keine größeren Probleme als das Singen eines Liedes gibt, erhob die emsige Staatsanwaltschaft im Halle nach den rassistischen „Ausländer raus“-Sprechchören bei einem Volksfest im Burgenlandkreis  Anklage gegen einen Jugendlichen. Skandal! Gegen zwei mitsingende Jugendliche wurde das Verfahren allerdings eingestellt. 

Während auf Hamburgs Straßen islamische Sprechchöre angestimmt werden dürfen um für dieses Land ein Kalifat zu fordern, Gesinnungsgenossen der islamischen Mörderbande Hamas antisemitische Parolen grölend durch Deutschlands Städte toben dürfen, wird von der deutschen Staatsanwaltschaft zielgenau die wirklichen „Scharfmacher“ erkannt.

So die rassistischen „Ausländer raus“-Sprechchören bei einem Volksfest im Burgenlandkreis, wo die Staatsanwaltschaft emsig ermittelte. Jedoch gibt es hier nun ein überraschendes Urteil! Die Staatsanwaltschaft Halle hat die Ermittlungen gegen zwei Tatverdächtige eingestellt, die angeblich zu einem Gigi D’Agostino-Song mitgegrölt haben. Ein Video zeigte die ach so beschämenden Szenen, doch die Staatsanwaltschaft fand keine eindeutigen Beweise für Volksverhetzung.

Laut den Ermittlern müsste der Gesang klar zu Hass und Gewalt gegen Ausländer aufrufen, was hier nicht nachweisbar war. Rassistische Gesänge sind zwar strafbar, aber die genauen Voraussetzungen wurden nicht erfüllt. Die zwei Verdächtigen wurden somit von schweren Vorwürfen entlastet. „Es gab keine Beleidigungen oder verleumderische Äußerungen“, so die Staatsanwaltschaft.

In einem anderen Fall kann jedoch Vollzug gegen einen Jugendlichen gemeldet werden. Gegen ihn wurde Anklage erhoben, weil er nicht nur mitsang, sondern auch den Hitlergruß zeigte! Dieser Fall wird vor einem Jugendrichter in Weißenfels verhandelt, doch ein Termin steht noch aus.

Insgesamt ermittelt die Staatsanwaltschaft deutschlandweit in sage und schreibe 650 Fällen rund um die umstrittenen Sprechchöre. Also nicht bei jenen, wo Juden antisemitisch beleidigt werden oder ein Kalifat eingefordert wird.

Wie der öffentlich-rechtliche MDR berichtet in pikiertem Ton, dass ähnliche Entscheidungen wie in Halle  auch in anderen Bundesländern getroffen wurden. So sah man in Hannover  man bei einem Schützenfest keinerlei Anhaltspunkte für rassistische Hetze. Auch in Fulda wurden sechs Ermittlungsverfahren eingestellt, wobei einige Angeklagte Geld an die Bildungsstätte Anne Frank zahlen müssen. Die Behörden argumentieren, dass es keine Hinweise auf eine aufstachelnde Wirkung der Gesänge gab. Zudem waren die Betroffenen ahnungslos, dass sie gefilmt wurden und zeigten sich kooperativ.

Die Verfolgung singender Jugendlicher begann medienwirksam am Pfingstwochenende 2024,  als ein Grüppchen von angetrunkenen Feierleuten auf einer Party auf der Nordseeinsel Sylt zu D’Agostinos Pop-Hit „L’Amour toujours  die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gelallt hatten. Die Gesichter von Beteiligten wurden unverpixelt durch die Medien geprügelt, Faeser und Co. versprachen härteste Strafen.

Selbst in den Kommentarspalten des MDR scheint man zu erkennen, was für ein Spielchen der Staatsfunk hier spielt:

@MDR: Es ist doch nun hinlänglich bekannt, dass das Singen des Partysongs allein nicht für Volksverhetzung ausreicht. Also was soll dieser Bericht — Medial mit unverpixelten Bildern und Videos die Leute fertig machen, wie beim Sylt-Video geschehen??? Fragen über Fragen an den ÖRR…

(SB)

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Author: Bettina Sauer
Journalistenwatch

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