• 16. September 2024

Eine Kürzung des Bürgergelds wäre auf Basis der aktuell geltenden Rechtslage nicht möglich.

ByJörg

Aug 12, 2024

Darauf hat das Bundessozialministerium hingewiesen. Die Fortschreibung der sogenannten Regelbedarfsstufen erfolge gemäß den gesetzlichen Vorgaben, sagte eine Sprecherin in Berlin.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr hatte eine Kürzung vorgeschlagen. Die Leistung falle „aktuell 14 bis 20 Euro im Monat zu hoch aus“, sagte er „Bild“ und begründete das damit, dass die Inflation höher eingeschätzt worden sei, als sie sich tatsächlich entwickelt habe.

Ministerium: Nullrunde, aber keine Kürzung

Die Bürgergeld-Sätze werden laut Gesetz jährlich gemäß der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung im Land angepasst, berücksichtigt werden zusätzlich aktuelle Entwicklungen von bestimmten Preisen, wie Lebensmitteln oder Kleidung. Die Berechnungen zu dieser sogenannten Fortschreibung erfolgen in den kommenden Monaten. Per Verordnung wird die Bürgergeld-Anpassung dann zu Beginn eines jeden Jahres umgesetzt.

Im Rahmen dieser Verordnung bestehe kein Entscheidungsspielraum für die sich ergebenen Beiträge, sagte die Ministeriumssprecherin. „Dabei gilt: Wenn sich bei der Fortschreibung Beträge ergeben, die unter den geltenden Regelbedarfen liegen, werden die Beträge durch eine gesetzliche Besitzschutzregelung auf dem aktuellen Niveau fortgeschrieben.“ Eine Kürzung ist also nicht möglich. Zum kommenden Jahr wird es nach früheren Angaben aber voraussichtlich auch keine erneute Anhebung des Bürgergelds geben, sondern eine Nullrunde.

Eine Chance auf Umsetzung hat der FDP-Vorstoß zur Neuregelung kaum. Nach der SPD wiesen auch die Grünen die Idee zurück.

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Author: [email protected]

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