• 9. Oktober 2024

Ein Fehlschlag mit Ansage / Das Kreditzweimarktgesetz bringt nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb

ByJörg

Okt 9, 2024
Ein Fehlschlag mit Ansage / Das Kreditzweimarktgesetz bringt nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb

Berlin (ots)

Nach Ablauf der Antragsfrist für die Erlaubnis nach dem Kreditzweitmarktgesetz steht fest: Nur gut zwei Dutzend Inkassounternehmen haben sich darum bemüht. So ist eingetreten, was der BDIU vorhergesagt hatte: Anstatt mehr Wettbewerb im Markt für notleidende Kredite (Non-Performing-Loans, NPL), gibt es nun weniger. Nicht die Angebotsseite wurde gestärkt, sondern die Abnehmerseite hat sich konsolidiert.

Die Bescheide sind verschickt. Der Zulassungsprozess als Kreditdienstleister nach den Regeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), im Zuge der Neuregelungen durch das Kreditzweitmarktgesetz, ist abgeschlossen. Das Ergebnis ist enttäuschend: Mit gerade einmal zwanzig Unternehmen hat sich nur ein Bruchteil der BDIU-Mitglieder durch das hochkomplexe Erlaubnisverfahren gearbeitet: „Die Anzahl der BDIU-Mitgliedsunternehmen, die auf dem Sekundärmarkt aktiv waren, hat sich mehr als halbiert“, wird Verbandsgeschäftsführer Dennis Stratmann konkret. „Das war ein Fehlschlag mit Ansage.“

Stratmann bezieht sich dabei auf die Stellungnahme des BDIU, die während des Gesetzgebungsverfahrens dem zuständigen Bundesfinanzministerium zugeleitet wurde. Darin hatte der Inkassoverband vor der hohen bürokratischen Hürde gewarnt und auf Basis einer Mitgliederbefragung bereits vorhergesagt, dass sich der NPL-Zweitmarkt nicht öffnen, sondern eher verkleinern werde. Vor allem die kleineren Inkassounternehmen hätten sich, so Stratmann, wegen des hohen bürokratischen Aufwands aus dem Geschäft zurückgezogen. Der Anteil der auf dem Sekundärmarkt tätigen Unternehmen fiel von ursprünglich etwa zwölf auf jetzt nur noch knapp fünf Prozent. „Gut gemeint ist eben das Gegenteil von gut gemacht“, zieht BDIU-Geschäftsführer Stratmann eine Zwischenbilanz.

Dabei bestreitet der BDIU keineswegs die Sinnhaftigkeit einer europaweiten Harmonisierung der Zugangsvoraussetzungen für Kreditdienstleistungen oder der beabsichtigten Öffnung des NPL-Zweitmarktes. Die Wachstumsprognose der europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA beziffere sich auf knapp fünf Prozent (von 38 auf 39,8 Mrd. Euro); ganz ähnlich (40,2 Mrd. Euro) sähen auch die Daten des Bundesvereinigung für Kreditankauf und Servicing e.V. (BKS) im aktuellen NPL-Barometer aus. Der BDIU habe daher das Ziel der EU-Initiative begrüßt. Enttäuschend sei, dass die Umsetzung in deutsches Recht nicht den Empfehlungen der beteiligten Wirtschaft gefolgt sei. „Jetzt haben wir mehr Bürokratie und weniger Markt“, fasst Stratmann die Kritik von Wirtschaft und Verbänden zusammen. Das sei das Gegenteil von dem, was erreicht werden sollte. Die Lösung für dieses Problem liegt nach Überzeugung des Verbandes aber auf der Hand und war bereits in der Stellungnahme des Jahres 2021 klar formuliert: „Eine Stärkung des Sekundärmarktes für notleidende Bankenkredite setzte vorrangig den Abbau von Bürokratie für existierende Marktteilnehmer und die Reduktion von Marktzugangshemmnissen für neue Wettbewerber voraus.“

Hintergrund

Seit der europäischen Finanz- und Schuldenkrise sind notleidende Kredite in einigen europäischen Ländern zu einem destabilisierenden Faktor geworden. Sie hatten sich gehäuft und schwächten damit einerseits die Rentabilität der betroffenen Institute und somit auch deren Möglichkeiten der Kreditvergabe. Ein funktionierender Zweitmarkt für notleidenden Kredite sollte daher das Stabilitätsrisiko für die Banken reduzieren, die Verfügbarkeit neuer Kredite begünstigen und so einen positiven Effekt auf das europäische Wirtschaftswachstum haben.

Die EU-Kommission beschloss daher den „Aktionsplan für den Abbau notleidender Kredite in Europa“. Das zentrale Element des Plans zielt auf die Entwicklung und Verbesserung der Funktionsweise der NPL-Sekundärmärkte. Insbesondere sollte der Markt für Anleger geöffnet werden, um einerseits die Banken und deren Kreditvergabe zu stabilisieren, und andererseits neue Wachstumsimpulse in der Finanzindustrie zu setzen. Dafür sollte ein neuer rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der EU-weit gilt und den Marktzugang für Kreditdienstleister regelt. Diese Öffnung des Marktes sollte sodann für mehr Wettbewerb und höhere erzielbare Preise am Sekundärmarkt sorgen.

Die Zahl der erteilten Erlaubnisse für Kreditdienstleistungen im Zweitmarkt ist laut Unternehmensdatenbank der BaFin gering. Gerade einmal zwanzig Firmen sind dort nun ausgewiesen. Allein aus dem Kreis der BDIU-Mitglieder haben sich aber etwa dreißig Unternehmen infolge des neuen Gesetzes aus diesem Markt zurückgezogen. Die Prognose des Inkassoverbandes im Zuge der Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren hat sich bestätigt.

Über den BDIU

Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450 Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen.

Die etwa 15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden Euro aus mehr als 33 Millionen Forderungen in den Wirtschaftskreislauf zurück. In 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als auch die Justiz erheblich.

In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband, weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA (Federation of European National Collection Associations) und als Partner des US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.

Pressekontakt:

BDIU Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.

Jens Kellersmann
[email protected]
+49 155 602 849 70
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