Dass die parlamentarische Demokratie in Deutschland vor allem auch daran krankt, dass hier keine direkten Volksentscheide oder sonstige niederschwelligen plebiszitäre Elemente vorgesehen sind, wodurch konkrete, politische Entscheidungen stets in der Domäne der verkorksten Parteistrukturen verbleiben, ist ein großes Übel, das viel zur aktuellen Krise des Altparteienstaats beigetragen hat. Je mehr von Demokratie gesprochen wird, umso mehr siecht sie dieser Tage dahin, und von Basisdemokratie kann schon einmal überhaupt keine Rede sein. Kein Wunder, dass sich immer mehr Bürger mit Grausen abwenden vom deutschen Politikzirkus und sich am Ausland orientieren, wo man viele der hiesigen Probleme anders oder besser angeht. Zum Beispiel in der Schweiz, die seit jeher Bürgerbefragungen und Volksabstimmungen kennt.
Auch wenn die Lösung gewiss nicht in der immer weiteren Zersplitterung der Parteienlandschaft liegen kann, so ist es doch aller Ehren wert, wenn sich Bürger in neuen Bündnissen und Initiativen zusammenfinden, um Reformen auf den Weg zu bringen. So hat sich nun genau ein Jahr vor Wahlen eine neue Wählergruppe namens „Unabhängig für Volksentscheide“ formiert. Für die nächste Wahl zum Deutschen Bundestag am 28. September 2025 (sofern es vorher nicht schon zu Neuwahlen kommen sollte) strebt diese überparteiliche Wahlinitiative die Aufstellung von Kandidaten in sämtlichen 299 Wahlkreisen an – allerdings ausschließlich für die Erststimme. Denn Kernanliegen der Wählergruppe ist es, daran mitzuwirken, dass allen Bürgerinnen und Bürgern das Gesetzesinitiativ- und Abstimmungsrecht in Gestalt der dreistufigen Volksgesetzgebung (Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid) verfügbar gemacht wird. Dieses – eigentlich in Artikel 20, Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz verbriefte und normierte Recht (es heißt dort, die Staatsgewalt „…wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt”) wird den Wahl- und Stimmberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland seit deren Gründung vor 75 Jahren bis auf den heutigen Tag vorenthalten.
Voraussetzungen für Plebiszite und Mitbestimmung schaffen
Um für das Anliegen medienwirksame Aufmerksamkeit zu erzeugen, peilt die Wahlinitiative an, bis spätestens Mitte kommenden Jahres in allen 299 Wahlkreisen mit eigenen Kandidatinnen und Kandidaten vertreten zu sein, die bei der anstehenden Bundestagswahl für die Erststimme mit dem Kennwort „Stimme für Volksentscheide“ wählbar sind. Inhaltlich enthält sich die Initiative völlig jeglicher politischer Ausrichtung, es geht lediglich darum, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Bürger künftig mündig und eigenständig in den sie betreffenden Schlüsselfragen der Politik mitbestimmen dürfen. Gesucht werden Wahlberechtigte, die für diese Forderung einen Wahlkreis übernehmen möchten. Wer Interesse an dieser parteiübergreifenden Kandidatur hat und bundesweite Volksentscheide so zum Thema der nächsten Bundestagswahl machen will, kann sich hier melden und dafür sogar einen bestimmten Wahlkreis “reservieren”.
Die Wahlinitiative bietet allen Einzelbewerbern, Wählergruppen, Parteien und deren Mitgliedern, die für die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene plädieren, konkrete Angebote zur Zusammenarbeit und Beteiligung an der Aktion. Für die Unterstützung des überparteilichen Anliegens kann auf eine bestehende Struktur und vorhandene Erfahrung zurückgegriffen werden. (JS)
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Author: Kurschatten
Journalistenwatch