Mit Ausnahme des Juni 2024 (+6,3 Prozent) liegt die Zuwachsrate damit seit Juni 2023 im zweistelligen Bereich, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Im ersten Halbjahr 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 10.702 beantragte Unternehmensinsolvenzen.
Das waren 24,9 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2023. Die Forderungen der Gläubiger aus den im ersten Halbjahr 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 32,4 Milliarden Euro. Im ersten Halbjahr 2023 hatten die Forderungen bei rund 13,9 Milliarden Euro gelegen. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im ersten Halbjahr 2024 in Deutschland insgesamt 31,2 Unternehmensinsolvenzen, so die Statistiker weiter. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 60,9 Fällen. Danach folgten das Baugewerbe mit 47,4 Insolvenzen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 46,8 Fällen sowie das Gastgewerbe mit 40,8 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg derweil ebenfalls. Im ersten Halbjahr 2024 gab es 35.371 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl um 6,7 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2023.
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