Das Land habe die Reformauflagen dafür erfüllt, teilte die für die Prüfung zuständige EU-Kommission mit. Aus ihrer Sicht könnten knapp 4,2 Milliarden Euro ausgezahlt werden.
Die Reformauflagen für die erste Auszahlung sahen den Angaben zufolge vor, dass die Regierung in Kiew mit neuen Gesetzen einen effektiveren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität ermöglicht. Zudem mussten Grundsätze für die Leitung staatseigener Unternehmen angepasst und ein nationaler Energie- und Klimaplan angenommen werden.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommentierte, trotz aller Härten treibe die von Russland angegriffene Ukraine wichtige Reformen für ihre Erholung und ihren Fortschritt auf dem Weg zur EU voran. Sie hoffe darauf, dass die Regierungen der EU-Staaten nun schnell ihre notwendige Zustimmung für die Auszahlung erteilen.
Das neue EU-Hilfsprogramm sieht in einem Zeitraum von vier Jahren Finanzhilfen von 50 Milliarden Euro vor. 33 Milliarden Euro davon sollen als Darlehen ausgezahlt werden, der Rest in Form nicht rückzahlungspflichtiger Zuschüsse. In Form von einer Brückenfinanzierung war bislang bereits 7,9 Milliarden Euro ausgezahlt worden.
Mit den Finanzhilfen will die EU es dem ukrainischen Staat ermöglichen, weiter Löhne und Renten zu zahlen. Zudem soll der Betrieb von Krankenhäusern, Schulen und Notunterkünften für umgesiedelte Menschen garantiert werden. Darüber hinaus kann das Geld auch genutzt werden, um durch den russischen Angriffskrieg zerstörte Infrastruktur wiederherzustellen. Dazu gehören etwa Stromleitungen, Wassersysteme sowie Straßen und Brücken. Im vergangenen Jahr zahlte die EU Finanzhilfen in Höhe von 18 Milliarden Euro aus.
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