Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Dienstag mit. Im Rahmen der Pläne sollen Verbrauchs- und Erzeugungsschwerpunkte von Wasserstoff sowie Speicher und Importpunkte bis 2032 schrittweise miteinander verbunden werden. Der Kernnetz-Antrag beinhaltet Leitungen von einer Gesamtlänge von 9.666 Kilometer, wobei ein Teil der Leitungen den Status eines sogenannten „Important Project of Common European Interest“ (IPCEI) trägt und durch Bund und Länder besonders gefördert wird.
Die Kernnetz-Leitungen sollen schrittweise von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen werden. Rund 60 Prozent der Leitungen sind sogenannte Umstellungsleitungen – also solche, die derzeit noch Erdgas transportieren. Die Genehmigung des Kernnetz-Antrags innerhalb von zwei Monaten obliegt der Bundesnetzagentur. Die Behörde wird den Antrag nun prüfen und öffentlich konsultieren. Die operationale Umsetzung durch die künftigen Kernnetzbetreiber kann dann voraussichtlich im Herbst beginnen. Erste Wasserstoffleitungen sollen im nächsten Jahr in Betrieb gehen. „Der heutige Kernnetz-Antrag ist ein entscheidender Schritt zum Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Er enthält die Autobahnen der Wasserstoffnetze.“ Die enthaltenen Vorhaben zeigten konkret, wo und wann die künftigen Netzbetreiber Leitungen für die Versorgung deutschlandweit zentraler Wasserstoff-Standorte bauen und umwidmen wollen. „Das schafft Planungssicherheit für alle Akteure“, so Habeck.
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