Es sei wichtig, „die Mittel angesichts der schwierigen Haushaltslage in der Ukraine so schnell wie möglich bereitzustellen“, hieß es in einer entsprechenden Mitteilung.
Die Mittel sind Teil der sogenannten Ukraine-Fazilität. Dieses EU-Hilfsprogramm wurde Anfang Februar beschlossen und soll bis Ende 2027 Finanzhilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro ermöglichen. 33 Milliarden Euro davon sollen als Darlehen ausgezahlt werden, der Rest in Form von Zuschüssen.
Die EU-Kommission empfahl zuvor die Auszahlung
Mit den Finanzhilfen will die EU es dem ukrainischen Staat etwa ermöglichen, weiter Löhne und Renten zu zahlen. Zudem soll der Betrieb von Krankenhäusern, Schulen und Notunterkünften für umgesiedelte Menschen garantiert werden. Darüber hinaus kann das Geld auch genutzt werden, um durch den russischen Angriffskrieg zerstörte Infrastruktur wiederherzustellen. Dazu gehören etwa Stromleitungen, Wassersysteme sowie Straßen und Brücken.
Die EU-Kommission hatte die Auszahlung zuvor empfohlen und dies mit der Erfüllung von Reformauflagen begründet. Diese sahen vor, dass die Regierung in Kiew mit neuen Gesetzen einen effektiveren Kampf gegen Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität ermöglicht. Zudem mussten Grundsätze für die Leitung staatseigener Unternehmen angepasst und ein nationaler Energie- und Klimaplan angenommen werden.
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