• 14. November 2024

Die EU hat vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren des kalorienfreien Süßungsmittels Erythrit aus China eingeführt.

ByJörg

Jul 19, 2024

Wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht, wird auf Ware des größten chinesischen Erythrit-Herstellers Sanyuan ab sofort ein Zusatzzollsatz in Höhe von 156,7 Prozent fällig. Für Exporte anderer Hersteller aus China gelten Sätze in Höhe von 31,9 bis zu 235,6 Prozent.

Als Grund für die Maßnahme wird genannt, dass die Preise für Erythrit nicht das Ergebnis des freien Spiels der Marktkräfte seien, sondern durch erhebliche staatliche Eingriffe beeinflusst würden. Die Antidumpingzölle gelten erst einmal für die Dauer von sechs Monaten.

Nach Angaben der EU wird Erythrit hauptsächlich als Zuckerersatz in Lebensmitteln und Getränken verwendet – entweder in reiner Form oder in Mischung mit anderen Zutaten, wie zum Beispiel dem natürlichen Süßungsmittel Stevia. Gebraucht wird es demnach bei Tisch sowie etwa in Getränken, Süßwaren, Backwaren und Sportnahrung.

Prognosen dazu, wie sich die neuen Antidumpingzölle auf die Süßungsmittel-Preise in der EU auswirken könnten, finden sich in der EU-Verordnung zur Einführung nicht. Abhängig ist dies unter anderem davon, ob die betroffenen Importeure oder Hersteller die Zusatzkosten an die Kunden weitergeben.

Die EU hat auf Dumpingpreise chinesischer Hersteller bereits oft mit Zollerhöhungen reagiert. Zuletzt wurde beispielsweise auch ein vorläufiger Ausgleichszoll auf die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China eingeführt.

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