• 20. November 2024

Die Entwaffnung der Opposition beginnt: Willkürlicher Entzug der Waffenerlaubnis bei AfD-Mitgliedern rechtens

ByJörg

Aug 18, 2024
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Deutschland wird immer mehr zur Karikatur eines Rechtsstaats – und die Willkür, mit der dies geschieht, stellt sogar die Praxis in Bananenrepubliken und autoritären Regimes in den Schatten: Ganz unverblümt hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen nun bestätigt, dass alleine schon die bloße Mitgliedschaft in der AfD (!) als Grundlage für den Entzug einer waffenrechtlichen Erlaubnis genügt. Das OVG bestätigte damit ein entsprechendes, von betroffenen klageführenden AfD-Angehörigen angestrengtes Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen: Die Mitgliedschaft in einer Partei, die absolut auf dem Boden des Grundgesetzes steht, in deren Programm sich in keiner einzigen Silbe irgendetwas nicht zu einhundert Prozent Grundgesetzkonformes befindet (und deren Einstufung als “rechtsextrem” oder gar “verfassungsfeindlich” alleine aufgrund raunender, unsubstantiiierter und wahlloser subjektiver Interpretationen oder böswilligenen Fehlzitierungen und Unterstellungen zulasten einzelner Parteimitglieder erfolgt ist), wird hier zum Kriterium herangezogen, um Gleichheit vor dem Gesetz, Grundrechtsgeltung und Legalitätsprinzip fadenscheinig auszuhebeln.

Der Zweck des perfiden Unterfangens – zumal wenige Wochen vor den Ostwahlen – liegt auf der Hand: Die AfD soll weiterhin kriminalisiert und zugleich der absurde und völlig abwegige Verdacht geschürt werden, Teile dieser einzigen real-inhaltlichen Oppositionspartei in Deutshclands bereiteten einen gewaltsamen “Umsturz” vor oder seien dem Phantom eines paramilitärischen ”rechtsterroristischen” Lagers zuzuordnen, was folglich Zweifel an ihrer staatsbürgerlichen Zuverlässigkeit erlaube. Tatsächlich ist es so: Wer auch immer sich zu deutscher Identität und Heimat bekennt (und dies gar in Form seiner AfD-Zugehörigkeit), der hat von diesem Linksstaat keinen Schutz und keine Rücksicht mehr zu erwarten. Was die selben Richter sich bei Zugewanderten, bei Islamisten und Vertretern von Parallelgesellschaften bis hin zu Clans so gut wie nie trauen, darf gegen unbescholtene biodeutsche Bürger, die auch noch das “Falsche” wählen, hemmungslos exerziert werden: Arbiträre Verwaltungsakte, Verbote, Beschränkungen, Schikanen.

Bürger zweiter Klasse

Umgekehrt sind natürlich die ”Bodentruppen” der regierenden  Linksparteien – Antifa und linksextreme NGOs – trotz erwiesener Gewaltbereitschaft so gut wie nie einer ähnlichen richterlichen Diffamierung ausgesetzt  und müssen entsprechende Verwaltungsakte auch nicht fürchten. Diese bekommen nur unbescholtene Bürger zu spüren – selbst wenn sie überhaupt noch nie  strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Wer einer wohlgemerkt zugelassenen, nicht verbotenen und bürgerlichen Partei angehört, wird zwangsentwaffnet – unabhängig davon, ob der eine Waffenbesitzkarte und/oder einen Waffenschein als Jäger, Sportschütze oder zur Selbstverteidigung legal erworben hat.

Die Entscheidung des OVG NRW öffnet die Flanke für eine neue Behördenwillkür, die sich bald auch noch auf  ganz andere Bereiche erstrecken wird und den gesamten zivilen Rechtsverkehr zum Nachteil von AfD-Mitgliedern zu beeinflussen droht wird, die auf diese Weise zu Bürgern zweiter Klasse werden: Kontokündigungen, Hausverbote in Geschäften und Arztpraxen, Zutrittsverbote bei Veranstaltungen, grundlose Aufkündigung von Mietverträgen und sogar allfälliger Jobverlust können bei diesem gesellschaftlichen Klima unter lediglichem Verweis auf die AfD-Mitgliedschaft von Personen dann mit richterlicher und politischer Billigung erfolgen und bald jedem drohen; Beispiel für entsprechende Vorfälle gibt es ja bereits zuhauf. Diese Entwicklung trägt alle Merkmale der Wiederauferstehung des Faschismus. Mit “Demokratie”, die hier angeblich gerettet werden soll, hat dies jedenfalls überhaupt nichts mehr zu tun. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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