Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am Montag (10.00 Uhr) eine Klage der Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Einhaltung der europäischen Vorgaben für saubere Luft (Aktenzeichen: OVG 11 A 16/20).
Konkret geht es um das sogenannte Nationale Luftreinhalteprogramm (NLRP). Dieses 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen erreichen will. Dabei geht es um Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid.
Die Umwelthilfe geht im Gegensatz zur Bundesregierung davon aus, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um die Reduktionsziele der EU zu schaffen. Der Verein fordert Nachbesserungen. Ob das Gericht nach der Verhandlung noch am Montag ein Urteil verkündet oder erst später, ist nach Angaben eines Sprechers offen.
Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der DUH statt.
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