Ob es nun die Gesinnungsprüfung für ungenehme Beamte, die “Demonstrationen für die Demokratie”, das Bemühen um ein Verbot der AfD oder zuletzt nun die möglicherweise gesicherte Etikettierung der Partei sind: Die staatliche Maschinerie zur Gängelung, Unterdrückung und Brandmarkung einer politischen Kraft samt ihrer Anhänger, Sympathisanten, Mitglieder und Funktionäre läuft mittlerweile auf Hochtouren.
Von Dennis Riehle
Doch im Gegensatz zur bis vor ein paar Jahren in ihrer Hörigkeit gegenüber der Obrigkeit noch recht homogenen Untertanenschaft, hat sich der mündige Bürger von heute spätestens durch die Machtübernahme der Ampel zunehmend emanzipiert. Es sind mittlerweile lediglich noch die naiven Mitläufer einer von linksgrün inszenierten und orchestrierten Sammelbewegung an aufmarschierenden Marionetten am Brandenburger Tor und der schmachtende Habeck-Fanclub, die auf all die Zuschreibungen durch Haldenwang, Innenministerin Faeser oder auch der Gerichte vertrauen, wenn sie sich selbst kein Bild darüber machen, inwieweit der Stempel auch auf einer substanziellen Begründung basiert. Denn zunächst sollte im Blick auf die häufige Vermengung von Begrifflichkeiten zunächst darauf hingewiesen werden, dass eine alleinige politische Orientierung – welche Karlsruhe eindeutig als unantastbar deklariert hat – nicht mit einer zwingenden Verfassungsfeindlichkeit gleichzusetzen ist.
Es fehlt nämlich an einem gesellschaftlichen Konsens über die Definition dessen, was als fundamentalistisch zu bezeichnen ist. Insofern ist beispielsweise eine radikal konservative, patriotische und das Wohl des Bürgers priorisierende Haltung sicherlich nicht ausreichend, um einen Widerspruch zur freiheitlichen Ordnung ableiten zu können. Im Gegenteil. Denn schon in Art. 116 ist zumindest die rechtliche, normative und sachliche Legitimation und Motivation zum Bekenntnis für das Volk niedergeschrieben. Erst dann, wenn eine prinzipiell auf ausschließlich nationalistischen Absichten fußende Abschottung und Feindseligkeit gegenüber dem Fremden im Allgemein den Gedanken der unantastbaren Würde für jeden Menschen durch eine Abwertung aus allein ethnischen, religiösen, weltanschaulichen, sexuellen oder den im Grundgesetz zur Diskriminierung darüber hinaus als schützenswert festgehaltenen Merkmalen untergräbt, lässt sich gegebenenfalls von einem konsistenten Verdacht auf Rechtsextremismus sprechen – der nur dann auch die Verfassung brechen kann, wenn darüber hinaus eine Ablehnung der derzeit geltenden Herrschaftsform und das Ansinnen ihrer Überwindung gehegt wird.
Einzelne Zitate oder Aussagen als Basis reichen für diesen Vorgang des Führens einer plausiblen, konsistenten und konkludenten Nachweiskette nicht aus. Vielmehr muss auch die strukturelle Verhaftung dieser Ambition und Denkweise in der Breite der Partei belegt werden. Und gerade daran mangelt es aber, sobald eine bloße Schlussfolgerung vom Singulären auf das Gesamte getroffen wird, ohne eine bis in die Peripherie hinreichende und strukturelle Bereitschaft zur Aufgabe des repräsentativen Systems darzulegen. Im Augenblick stützt man sich auf Behauptungen, Vorurteile und Ressentiments wie denen des von „Correctiv“ unter Hofierung der Exekutive öffentlich gemachten Geheimtreffens am Lehnitzsee, welche bei näherer Betrachtung wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen sind – und offenbar von Regierungsseite selbst gepusht wurde. Und dies erkennen auch stetig mehr Menschen, die angesichts der immer breiter gefassten Begriffsbestimmungen durch das Establishment aufhorchen und skeptisch werden. Denn wenn mittlerweile Millionen von Wählern in eine bestimmte Ecke gestellt werden, dann liegt das Ziel der Spaltung und Polarisierung nahe. Und genau diesem Trend entgegnen nun jene, die im Trotz und in Solidarität mit den Ausgegrenzten nur noch achselzuckend auf die Kategorisierungen blicken, die sowohl von Justiz wie Medien oder Aktivisten ausgegeben und somit auch Freunde, Kollegen oder Verwandte in die Schublade des Bösen, Anrüchigen und Verwerflichen gestellt werden.
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Author: Gast Autor
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