• 14. November 2024

Deutsche Umwelthilfe zur Novelle des Baugesetzbuches: Bundesregierung treibt mit ihrem Neubau-Wahn Flächenfraß und Naturzerstörung voran

ByJörg

Sep 4, 2024

Berlin (ots)

Heute wurde im Bundeskabinett eine umfassende Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen, inklusive des umstrittenen „Bau-Turbo“-Paragrafen 246e. Trotz massiver Kritik wurde dessen Geltungsdauer sogar noch verlängert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert das intransparente Vorgehen scharf und fordert, den Paragrafen umgehend zu streichen.

Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin:

„Der heutige Kabinettsbeschluss zur Baugesetzbuch-Novelle macht fassungslos. In letzter Minute wurde auf Druck von Bauministerin Geywitz und Kanzler Scholz der umstrittene Bau-Turbo-Paragraf in die Beschlussvorlage gemogelt. Das ist ein Affront gegenüber dem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis, dessen monatelange massive Kritik einfach ignoriert wird. Die Bundesregierung gibt sich weiter ihrem Neubau-Wahn hin und nimmt dafür Flächenfraß und Naturzerstörung in Kauf. Noch dazu ist der Paragraf ungeeignet, um die Schaffung von bezahlbarem und lebenswertem Wohnraum zu garantieren. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass demokratische Beteiligungsprozesse eingeschränkt werden und Bodenspekulation zunimmt. Damit zementiert die Bundesregierung ihre kurzsichtige und umweltschädliche Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Wir fordern alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, diese aus der Zeit gefallene Regelung abzulehnen.“

Hintergrund:

Die BauGB-Novelle, insbesondere der neu eingeführte Paragraf 246e, soll den Wohnungsbau beschleunigen, indem er weitreichende Abweichungen von bestehenden Vorschriften ermöglicht. Der Bau-Turbo soll in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis Ende 2027 gelten.

Pressekontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, [email protected]

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, [email protected]

www.duh.de

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell

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