• 2. November 2024

„Der Widerruf ist tot: Es lebe der Widerruf!“.

ByJörg

Jul 12, 2016

Nach dem Ende des „ewigen Widerrufsrechts für Immobilienkreditverträge“ am 21. Juni 2016 startet ein neues Kapitel des Kreditwiderrufs in Deutschland. Falsch gedacht, wer nun meint, dies sei tatsächlich das Ende. Auch heute noch widerrufen und auf das aktuelle Rekordzinsniveau umstellen, können alle Kreditnehmer, die nach dem 10. Juni 2010 eine Baufinanzierung abgeschlossen haben. Voraussetzung: Die Widerrufsinformation erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen. Dies betrifft deutlich mehr als jeden zweiten Darlehensvertrag. 

Düsseldorf/Berlin, den 11. Juli 2016In den letzten Wochen brach reges Treiben unter Deutschlands Immobilienkreditnehmern aus: Verträge wurden rausgekramt und Anwälte kontaktiert. Warum? Am 21. Juni 2016 endete aufgrund einer Gesetzesänderung die Frist für den Widerruf von Altverträgen, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Seit das Zinsniveau auf einen Wert von unter 1% p.a. sank, nutzten zahlreiche Verbraucher die Chance, ihr hoch verzinstes Darlehen von teilweise über 5% ohne Vorfälligkeitsentschädigung zinsgünstig umzuschulden und so eine vier- bis fünfstellige Summe zu sparen. 

„Widerruf light“ – Das Sparen geht weiter für Neuverträge ab Juni 2010
Darlehensnehmer, die nach dem 10.06.2010 ihren Kredit unterzeichneten, profitieren weiterhin vom Widerrufsjoker. Prof. Dr. Julius Reiter von den Kreditrechtsexperten und Partner der Kanzlei baum reiter & collegen (Düsseldorf) erklärt: „Auch neuere Darlehensverträge enthalten Fehler in ihren Widerrufsinformationen. Zwar ist hier die Fehlerquote nicht so extrem hoch wie bei älteren Verträgen, trotzdem lohnt eine Prüfung durch Fachanwälte auf jeden Fall.“ Sind Fehler vorhanden, können Kreditverträge bis heute widerrufen werden. Denn oft lässt die Widerrufsinformation des Vertrages den Verbraucher im Ungewissen, wann die Widerrufsfrist genau beginnt. Das ist ein eklatanter Fehler. In der Konsequenz kann der Darlehensnehmer zinsgünstig umschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. „Selbst bei mustergleichen Belehrungen, kann das Widerrufsrecht noch heute ausgeübt werden, wenn das Kreditinstitut nicht alle Pflichtangaben machte. Häufig entstehen Fehler bei den Kosten, was dazu führt, dass die Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat“, weiß Reiter.

Immer noch sind Millionen von Baukreditverträgen betroffen und bei einem Unterschied im Zinssatz von bis zu 2,5% ist das Sparpotential demnach enorm.

Ein Beispiel  Über 35.000 EUR in 4 Jahren sparen
Ein Darlehensnehmer hat im Juli 2010 einen Kredit über 300.000 EUR mit 10 Jahren Laufzeit zu 4,5% Zinsen aufgenommen. Seine anfängliche Tilgung lag bei 1% und die monatliche Rate bei 1.375 EUR. Er reichte am 30.05.2016 den Widerruf ein und eine Umschuldung der Restschuld auf 2% Nominalzins bei gleicher Ratenhöhe spart der Darlehnsnehmer nun bis 2020 eine Summe von 35.415 Euro.
Erfolg aus tausend Zinsoptimierungen der Kreditrechtsexperten
Welche Handlungsoptionen haben Darlehensnehmer, die innerhalb der Frist bis zum 21. Juni 2016 ihren Vertrag widerrufen haben? Die Bank lehnt den Widerruf ab? Der Erfahrung nach reagieren Kreditinstitute zunächst häufig auf Widerrufschreiben ihrer Kunden mit einer Ablehnung, um sie von der Umschuldung abzuhalten. Und auch wenn das Kreditinstitut mit einem halbherzigen Vergleichsangebot antwortet, sollte dies durch Experten geprüft werden. „Wir kennen aus mehreren tausend erfolgreich verhandelten Verträgen mit über 800 Kreditinstituten genau die Best-Konditionen eines Vergleichs mit jeder einzelnen Bank. Wir können in den meisten Fällen für den Kreditnehmer einen erheblichen Mehrwert mit den Banken aushandeln und das Vergleichsangebot deutlich verbessern“, weiß Dr. Timo Gansel von den Kreditrechtsexperten und Inhaber der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte (Berlin).
Kreditrechtsexperten helfen weiter
Die Kreditrechtsexperten bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und ein erfolgsorientiertes Vergütungsmodell. Unter folgendem Link können Verbraucher diese kostenlos durchführen lassen:
https://www.kreditrechtsexperten.de/kreditwiderruf/schnellcheck
Service der Kreditrechtsexperten: Unverbindliche und kostenlose Anfrage – verbindliche und geldwerte Antwort. Auf der Website der Kreditrechtsexperten lassen sich Darlehensverträge sofort und kostenfrei prüfen. Darlehensnehmer entscheiden dann, ob sie die Kreditrechtsexperten mit dem Widerruf beauftragen.

Wenn Sie Interesse an Erfahrungsberichten und Kontakten zu spektakulären Fällen haben, stehen Ihnen die Kreditrechtsexperten gerne zur Verfügung. 

Weitere Informationen:
Website mit Countdown: http://www.kreditrechtsexperten.de
Kredit-Schnell-Check: https://www.kreditrechtsexperten.de/kreditwiderruf/schnellcheck

Pressebereich: 
https://www.kreditrechtsexperten.de/wir-in-den-medien/presse

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E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner: Matthias Weigand
Tel. 030 2266740

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