• 19. September 2024

Der SPD-Sozialpolitiker Martin Rosemann lehnt Forderungen aus Union und FDP ab, Leistungen für Asylbewerber zu kürzen.

ByJörg

Aug 1, 2024

„Es gibt mit dem Asylbewerberleistungsgesetz bereits ein Leistungssystem unterhalb des Bürgergelds“, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Fraktion der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). „Menschen dort zu belassen, nachdem ihr Asylantrag bereits anerkannt wurde und sie damit ein Bleiberecht in Deutschland haben, ist ebenso verfassungswidrig wie unsinnig.“

Zuvor hatte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt „ein neues soziales Leistungssystem für Asylbewerber“ gefordert, das unterhalb des Bürgergelds anzusiedeln sei. Wer zumutbare Arbeit verweigere, der müsse mit Leistungskürzungen rechnen. Der FDP-Politiker Pascal Kober machte sich für eine stärkere Differenzierung bei den Leistungsempfängern insgesamt stark. Es sei an der Zeit zu hinterfragen, ob nicht unterschiedliche Regelungen im Bürgergeld für die verschiedenen Betroffenengruppen gebraucht würden, sagte er.

Rosemann sagte, man könne nicht immer lauter danach rufen, „dass Geflüchtete doch gefälligst arbeiten“ sollten und ihnen andererseits den Weg in die Arbeitsvermittlung durch die Jobcenter versperren. „Nach dem Ausspielen von Geringverdienern gegen Bürgergeldbeziehende sollen nun offenbar deutsche Bürgergeldberechtigte gegen ausländische ausgespielt werden. Das ist nur noch widerlich.“ Die Forderungen von Dobrindt und Kober seien „nichts weiter als die üblichen Sommerpausen-Füller und Beiträge zur Volksverdummung“.

Forderungen nach geringeren staatlichen Überweisungen an ukrainische Kriegsflüchtlinge gibt es schon länger. So hatte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai gefordert, neu ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainern künftig kein Bürgergeld mehr zu gewähren, sondern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine waren – wie auch in anderen EU-Staaten – gemäß der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie in Deutschland aufgenommen worden. Kurz nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine hatte die EU die Richtlinie im März 2022 aktiviert. Die Betroffenen mussten daher keinen Asylantrag stellen.

Die Ukraine-Flüchtlinge bekommen Bürgergeld – Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Erst wenn sie als Geflüchtete anerkannt sind, haben auch sie – bei Bedürftigkeit – Anspruch auf Bürgergeld.

Zur Quelle wechseln
Author: [email protected]

Teile den Beitrag mit Freunden
Kunden und Marketer finden auf ViralEmails.de