• 10. November 2024

Der Essenslieferant Delivery Hero mit Hauptsitz in Berlin steht schon länger im Fokus der EU-Wettbewerbshüter.

ByJörg

Jul 23, 2024

Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen den Essenslieferdienst Delivery Hero eingeleitet. Konkret geht die Behörde davon aus, dass sich das Unternehmen mit einer anderen Firma wettbewerbswidrig etwa über Preise und Strategien ausgetauscht haben könnte. Dabei geht es um Glovo mit Hauptsitz in Spanien. Glovo verdient sein Geld ebenfalls in der Lieferdienst-Branche. 

Bereits im November hatte die Kommission unangekündigte Inspektionen bei Delivery Hero in Berlin und Barcelona durchgeführt. Man kooperiere vollumfänglich mit den Behörden, teilte Delivery Hero damals mit. Der Sitz des Unternehmens ist in Berlin. Delivery Hero betreibt in Deutschland aber kein eigenes Lieferangebot.

«Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa», teilte die Kommission mit. Ab Juli 2018 habe Delivery Hero eine Minderheitsbeteiligung an Glovo gehalten und im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen übernommen. Die Brüsseler Behörde geht derzeit davon aus, dass Absprachen vor dieser Übernahme stattgefunden haben könnten. 

Strafe von mehr als 400 Millionen möglich

Vor gut zwei Wochen hatte Delivery Hero bekanntgegeben, dass wegen potenzieller Verstöße gegen das EU-Kartellrecht eine Strafe von möglicherweise mehr als 400 Millionen Euro verhängt werden könnte. Bis dahin hatten die Berliner für den Konflikt nur 186 Millionen Euro zurückgelegt. Entsprechend kündigte das Unternehmen eine deutliche Erhöhung der entsprechenden Rückstellung an.

Neben Absprachen zu sensiblen Informationen wie Preisen hat die EU-Kommission den Verdacht, dass Delivery Hero und Glovo vereinbart haben könnten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben. Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass die beiden Unternehmen Märkte örtlich untereinander aufgeteilt haben könnten. Die Kommission betont, dass sie noch nicht abschließend zu einem Ergebnis gekommen sei, ob die beiden Unternehmen EU-Regeln gebrochen hätten. 

Zur Quelle wechseln
Author: [email protected]

Teile den Beitrag mit Freunden