„Die geplante Kürzung der Asylbewerberleistungen für Dublin-Fälle muss selbstverständlich auf andere Gruppen ausgeweitet werden“, sagte Throm der „Welt“. „Sie muss grundsätzlich für alle Ausreisepflichtigen gelten, auch für diejenigen, die eine Duldung haben.“ Ziel müsse es sein, ihnen nur noch ein Überbrückungsgeld zu geben, damit sie die Ausreise vollziehen könnten, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag weiter.
„Ausnahmen kann es für bestimmte Geduldete geben, die etwa aus gesundheitlichen Gründen tatsächlich nicht ausreisen können“, schränkte Throm ein. Geduldete sind ausreisepflichtig, können aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden, zum Beispiel, weil sie keine Ausweisdokumente haben oder erkrankt sind.
Nach dem Terroranschlag von Solingen mit drei Toten hatte die Ampel-Regierung in einem Maßnahmenpaket beschlossen, dass Flüchtlinge, die über einen anderen EU-Staat oder sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, keine staatlichen Leistungen mehr bekommen sollen – wenn dieser Staat sich bereiterklärt, sie zurückzunehmen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sprach bei der Vorstellung der Maßnahmen von einer „Reduzierung auf null“. Es werde nur noch Leistungen zur Rückreise geben.
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