• 26. Dezember 2024

Datenschutzunterweisung für Mitarbeiter

ByPressemitteilungen

Feb 9, 2015

Ein E-Learning Tool, um Mitarbeiter entsprechend dem BDSG zu schulen

Datenschutzunterweisung für Mitarbeiter

Das Thema Datenschutz tritt heute mehr denn je in den Vordergrund.
Um so wichtiger ist eine umfassende Information der mit der Verarbeitung persönlicher Daten natürlicher Personen befassten Personen.

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte (externer wie auch interner) ist gem. § 4g Abs. 1 Satz 2 BDSG verpflichtet die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen durch geeignete Maßnahmen mit den Vorschriften dieses Gesetzes sowie anderen Vorschriften über den Datenschutz und mit den jeweiligen besonderen Erfordernissen des Datenschutzes vertraut zu machen.
Dabei bleibt es dem Datenschutzbeauftragten nach herrschender Meinung unbenommen, dieses in mündlicher, schriftlicher oder auch elektronischer Form vorzunehmen.
Hier setzt das Tool „Datenschutzunterrichtung“ an.

Das Tool wird in der Form eines E-Learning Lehrganges zur Verfügung gestellt und hat unter anderem folgenden Inhalt:

– Zweck des Datenschutzes
– Personenbezogene Daten
– Verständnisfragen
– Automatisierte Verarbeitung
– nicht automatisierte Datei
– Verständnisfragen
– Begriff der Be- u. Verarbeitung
– Erheben
– Verarbeiten
– Nutzen
– Anonymisieren
– Pseudonymisieren
– Verständnisfragen
– Verantwortliche Stelle
– Empfänger
– mobile Datenträger
– Beschäftigte
– Geltungsbereich
– für wen gilt das BDSG
– Grundsatz
– Was darf das Unternehmen
– Verständnisfragen
– Was muss das Unternehmen
– Was darf der Mitarbeiter
– Verständnisfragen
– Technische Maßnahmen mit Beispielen
– Zutrittskontrolle
– Zugangskontrolle
– Eingabekontrolle
– Zugriffskontrolle
– Verfügbarkeitskontrolle
– Datentrennungsgebot
– Auftragskontrolle
– Weitergabekontrolle
– Folgen des Verstoßes
– § 5 BDSG

Geliefert wird dieses Tool in Form einer Exe-Datei. Es bedarf keiner Installation, kann also von CD, USB-Stick etc. gestartet werden.

Durch eine vorgeschaltete Profilverwaltung ist es möglich, die Bearbeitung zu unterbrechen und jederzeit fortzusetzen. Zum Abschluss der Bearbeitung kann ein Bearbeitungsprotokoll ausgedruckt werden.

Die Demo-Version ist in der Nutzung eingeschränkt.
Sie können diese unter [email protected] anfordern

Die Organisationsberatung H. Treysse ist seit 1986 auf dem Gebiet des Datenschutzes, des Projekt- u. Prozessmanagements vor allem für Rechtsanwaltskanzleien und Rechtsabteilungen tätig.

Kontakt
Organisationsberatung Treysse
Harold Treysse
Suarezstr. 19
14057 Berlin
03032601004
[email protected]
http://www.treysse.com

Teile den Beitrag mit Freunden