• 27. Dezember 2024

Corona-Gipfel: Kontakte runter und Schulen weiter zu

ByPressemitteilungen

Jan 20, 2021

ARAG Experten über die zusätzlichen Maßnahmen des Corona-Gipfels

Obwohl die Zahlen der Corona-Neuinfektionen endlich sinken, hat die Bund-Länder-Runde in der gestrigen Videokonferenz noch härtere Maßnahmen beschlossen und den Shutdown bis zum 14. Februar verlängert. Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten weiterhin und die zusätzlichen Maßnahmen sollen zügig umgesetzt werden. „Das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang“, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Hintergrund hoch infektiöser neuer Virus-Varianten betonte. „Wir müssen jetzt handeln.“ Was uns an neuen Regeln und Einschränkungen erwartet, erläutern die ARAG Experten.

Verschärfte Maskenpflicht
Wer künftig mit Bus und Bahn den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen oder in Geschäften einkaufen möchte, muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Diese Masken sind Medizinprodukte und haben klar definierte Filtereigenschaften. Ein CE-Siegel auf der Verpackung zeigt die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Masken der Standards KN95 oder FFP mit noch besseren Filtereigenschaften sind natürlich auch erlaubt. Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff, die sogenannten Community- oder Alltagsmasken, oder gar ein über Mund und Nase gezogener Schal sind dagegen im ÖPNV und beim Einkauf nicht mehr ausreichend. In Bayern gilt bereits seit Montag sogar eine noch strengere Regelung: Dort muss zwingend eine FFP2-Maske getragen werden.

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist laut den Bund-Länder-Beschlüssen beim Kontakt mit den Bewohnern das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend vorgesehen. Außerdem soll hier die Bundeswehr und später auch geschulte Freiwillige bei regelmäßigen und umfangreichen Schnelltests für Pflegekräfte und Besucher unterstützen.

Home-Office: Schluss mit Appellen
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bieten 42 Prozent der Betriebe ihren Mitarbeitern an, im Home-Office arbeiten. Gleichzeitig geben 13 Prozent der Beschäftigten an, kein Home-Office nutzen zu können, obwohl ihre Tätigkeit es eigentlich zulassen würde. Hier ist also noch Luft nach oben. Und genau dort soll eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Abhilfe schaffen: Die Betriebe werden aufgefordert, das Arbeiten im Home-Office weitestgehend zu ermöglichen. Unklar bleibt allerdings, wie überprüft werden soll, ob Heimarbeit machbar ist.

Unternehmen, in denen Mitarbeiter nicht zu Hause arbeiten können, sollen flexible Arbeitszeiten anbieten, um typische Pendler-Stoßzeiten im ÖPNV zu entzerren. In Betrieben, in denen Präsenz am Arbeitsplatz unbedingt erforderlich ist, müssen Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.

Weniger Personen im ÖPNV
Es fahren zu viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dadurch ist die Ansteckungsgefahr in Bus und Bahn besonders hoch. Um hier eine Drittelung zu erreichen, soll noch mehr im Home-Office gearbeitet, das Pendleraufkommen in Stoßzeiten entzerrt, der Präsenzbetrieb in Bildungseinrichtungen verringert sowie zusätzliche Verkehrsmittel eingesetzt werden. Die Schweige-Variante nach spanischem Vorbild, wo Gespräche während der Fahrt mit Bus und Bahn – auch per Handy – verboten sind, um eine Aerosolausbreitung zu verringern, wurde nicht thematisiert.

Strengere Regeln für Gottesdienste
Wo mehrere Menschen über einen längeren Zeitraum in einem geschlossenen Raum zusammenkommen, steigt die Gefahr der Ansteckung signifikant. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind deshalb nach dem Willen der Ministerpräsidenten-Runde weiterhin nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. So müssen Besucher einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und auch während des Gottesdienstes medizinische Masken tragen. Außerdem gilt weiterhin ein Gesangsverbot! Neu ist, dass Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens zwei Werktage zuvor angezeigt werden müssen. Alternativ können generelle Absprachen mit der Behörde getroffen werden.

Ein-Personen-Regel
Treffen im privaten Bereich sind weiterhin nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei spielt das Alter keine Rolle, d. h., auch Kinder zählen zum Personenkreis. Ausweislich der Bund-Länder-Runde trägt eine sogenannte „social bubble“ dabei erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei. Das bedeutet: Die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollte möglichst konstant und klein gehalten werden.

Schulen und Kitas weiterhin dicht
Vor allem, weil zu befürchten ist, dass sich eine der COVID-19-Mutationen stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als es bei dem bisher bekannten Virus der Fall war, bleiben Schulen und Kindertagesstätten mindestens bis zum 14. Februar zu. Dabei wird die Notfallbetreuung weiterhin sichergestellt. Für Abschlussklassen kann es Ausnahmen geben. Für alle anderen Jahrgänge bleibt es bis auf Weiteres beim Distanzlernen am heimischen Schreibtisch.

Testpflicht vor Einreise
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich binnen 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach Einreise testen lassen. Bei einer Einreise aus einem Land, in dem eine Virus-Mutaion zirkuliert, ist der Test vor Einreise verpflichtend. Alle Einreisenden müssen sich anschließend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines zweiten COVID-19-Tests vorliegt. Dieser zweite Test darf nach Auskunft der ARAG Experten erst frühestens am fünften Quarantäne-Tag gemacht werden.

Die nächste Videoschalte zwischen Kanzlerin Merkel und den 16 Länderchefs wird es rechtzeitig vor dem 14. Februar geben, um zu erörtern, wie es nach dem 14. weitergeht. Bis dahin sollen die Länder ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

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