Diese Pressemitteilung veröffentlichen wir, weil es einfach notwendig ist, die Bürger darüber zu informieren, wie es in der Causa “Compact” weitergeht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das “Anwaltsteam Pressfreiheit” übersenden wir Ihnen eine aktuelle Pressemitteilung zum Verfahrensstand des Verbotsverfahrens des COMPACT Magazins. Wir bitten um Veröffentlichung und Verbreitung. Das Anwaltsteam hat sich entscheiden, zunächst keine weiteren Detailfragen zu beantworten und Verfahrensstände mitzuteilen, sondern den Gang des Verfahrens abzuwarten und situativ weitere Erklärungen abzugeben.
Wir als ZAAVV, als Organisation, die sich für den erhalt und Ausbau individueller Menschenrechte und echte demokratische Strukturen einsetzt, unterstützen die Arbeit der Einzelanwälte aus dem Team Pressefreiheit. Wir freuen uns, wenn Sie – auch im wohlverstandenen Eigeninteresse – sich in der aktuellen Situation für den Erhalt der Pressefreiheit in Deutschland lautstark engagieren.
Für das ZAAVV
Ralf Ludwig
Rechtsanwalt und Gründer des Zentrums
Ein Einzelanwalt aus dem Anwaltsteam Pressefreiheit hat am 25. Juli 2024 beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sowohl Klage als auch Antrag auf
einstweiligen Rechtsschutz gegen das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH und der CONSPECT FILM GmbH durch das Bundesinnenministerium eingereicht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat für die Klage das Aktenzeichen 6 A 4.24 und für das Eilrechtsschutzverfahren das Aktenzeichen 6 VR 1.24 vergeben. Zugleich
wurde das Bundesinnenministerium aufgefordert die Verfahrensakten zu übersenden und sich zu dem eingereichten Schriftsatz zu äußern.
Seitens des Anwaltsteams, des verfahrensführenden Einzelanwalts und der COMPACT-Magazin GmbH beziehungsweise der CONSPECT FILM GmbH wird es
zum aktuellen Verfahrensstand bis zur erwarteten Stellungnahme des Bundesinnenministeriums keine weiteren öffentlichen Äußerungen geben.
Für das Anwaltsteam Pressefreiheit
Rechtsanwalt Gerhard Vierfuß
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
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Author: Rasender Reporter