„Die Statistik legt nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen“, sagte Linnemann den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit ist, Arbeit anzunehmen, muss der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig ist. Leistungskürzungen um zehn, 20 oder 30 Prozent reichen da nicht. Dann muss die Grundsicherung komplett gestrichen werden.“
Dabei bezog Linnemann ukrainische Flüchtlinge, die Bürgergeld beziehen, mit ein. „Die Ukrainer verteidigen auch unsere Freiheit. Aber wenn es eine Leistung gibt, ist sie mit einer Gegenleistung verbunden. Dazu zählt, eine Arbeit aufzunehmen.“ Hier fehlten „ganz klar“ entsprechende Anreize. Ausnahmen sieht er bei Alleinerziehenden oder Menschen, die Angehörige pflegen.
CDU-General begrüßt schärfere Vorgaben beim Bürgergeld
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Davon getrennt ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, zum Beispiel wegen Krankheit oder Behinderung.
Die von der Bundesregierung geplante Verschärfung der Regeln für Bürgergeld-Empfänger begrüßte Linnemann. „Ich finde es gut, dass die Ampel einen ersten Schritt beim Bürgergeld gehen will. Aber wir brauchen einen grundsätzlichen Politikwechsel – hin zu einer neuen Grundsicherung“, betonte er.
Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln mehr Bezieher von Bürgergeld zur Aufnahme einer Arbeit bewegen. So soll künftig ein längerer Weg zur Arbeit zumutbar sein, das Ablehnen einer zumutbaren Arbeit mit erhöhten Leistungskürzungen geahndet werden und auch Schwarzarbeit zu Kürzungen führen.
Milliarden für junge Bürgergeld-Empfänger
Deutschland hat im vergangenen Jahr etwa 5,6 Milliarden Euro für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor.
Demnach gab es Ende 2023 rund 1,8 Millionen sogenannte leistungsberechtigte Minderjährige. Insgesamt lagen die Ausgaben für Bürgergeld-Bezieher im vergangenen Jahr bei 42,6 Milliarden Euro, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage Springers vor kurzem bereits gezeigt hatte. Die Zahlungen für Kinder im Bürgergeld (früher Hartz IV) lagen den Daten zufolge 2010 noch bei 3,3 Milliarden Euro. Geändert hat sich das Verhältnis ausländischer und deutscher Kinder und Jugendlicher im Bürgergeld: Demnach waren es 2010 rund 1,37 Millionen deutsche und 304.000 ausländische minderjährige Leistungsberechtigte. Ende 2023 lag das Verhältnis bei 907.000 zu 894.000.
Die Ausgaben gingen durch die Decke, kritisierte Springer. Er forderte vor diesem Hintergrund eine „Beseitigung der seit langem bestehenden und der von der Ampel zusätzlich geschaffenen Anreize zur Migration in die Sozialsysteme.“
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