Cannabis-Verband Bayern: Rechtscharakter des BtM-Gesetzes muss geklärt werden/Bayerns Verfassungsrichten entscheiden
München – Der bayerische Cannabis-Verband sieht die Entscheidung des bayerischen Innenministeriums gelassen, das Volksbegehren „Ja zur Legalisierung von Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel“ abzulehnen. „Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schiebt die unangenehme Verantwortung an die Verfassungsrichter ab“, kontert Wenzel Cerveny 54). „Wir freuen uns, dass der Verfassungsgerichtshof innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag entscheiden muss und den Rechtscharakter des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) klären muss.“ Der Cannabis-Verband Bayern hatte 27.033 gültige Unterschriften am 11. September 2015 vorgelegt.
Laut Innenministerium fehlt dem Freistaat Bayern die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines bayerischen Hanfgesetzes (BHanfG), das sich nicht mit Bundesrecht vereinbaren lasse. Prinzipiell breche laut Artikel 31 Grundgesetz Bundesrecht das Landesrecht, so Wenzel Cerveny. Nach Ansicht des Cannabis-Verbandes ist jedoch nicht geklärt, welchen Rechtscharakter das BtMG hat, ob kompetenzgemäß oder kompetenzwidrig.
Von seinem Wesen her sei das BtMG ein „Ermächtigungsgesetz“, das die Bundesregierung bzw. das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, Stoffe mehr oder weniger beliebig in die Anlagen 1 bis 3 des BtMG einzugruppieren, ohne dass der Bundestag als eigentlicher Gesetzgeber dem zustimmen muss (§1 (2) BtmG).
Gesetzgebungskompetenz der Länder
Interessanterweise wird laut Wenzel Cerveny im gesamten Betäubungsmittelgesetz nicht explizit geregelt, ob und wie Stoffe jemals aus einer der Anlagen herausgenommen werden sollen oder können. Prinzipiell könnte dazu ein Erlass des Bundesministeriums für Gesundheit ausreichen, der jährlich einfach wiederholt wird. Zu einer dauerhaften „Eingruppierung“ eines Stoffes in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes bedarf es aber der Zustimmung des Bundesrates und damit bewertet der Cannabis-Verband die Gesetzgebungskompetenz der Bundeländer (Bundesrat) stärker als die des Bundestages.
Wenzel Cerveny sieht die Länderkompetenz in der bisherigen Haltung des Bayerischen Landtags in Sachen „Cannabis“ bestätigt. Bisher seien alle Petitionen zur Legalisierung (auch die Petition des Cannabis-Verbandes vom 03.02.2014, Az.: VF.0075.17) vom Landtag akzeptiert und ordnungsgemäß bearbeitet. Der Landtag habe die Petitionen bisher nicht mit Verweis auf „Nichtzuständigkeit“ abgewiesen.
Heißes Eisen vom Tisch des Innenministers
Politisch bewertet, bestätigt sich für Wenzel Cerveny in der Entscheidung des Innenministeriums die harte Prohibitionslinie der CSU-Staatsregierung. „Joachim Herrmann hat ein heißes Eisen vom Tisch.“ Wenzel Cerveny sieht jedoch Parallelen zum Volksbegehren, die Studiengebühren abzuschaffen. Das Innenministerium sei sich hundertprozentig sicher gewesen, sei aber vom Verfassungsgericht eines Besseren belehrt worden. Das Volksbegehren sei zugelassen und erfolgreich durchgeführt worden, die Studiengebühren wurden daraufhin abschafft.
Über den Cannabis Verband Bayern
Der Cannabis Verband Bayern (CVB) wurde im Frühjahr 2014 von Vaclav Wenzel Cerveny (54) gegründet. Der Verband ist die Dachorganisation von bisher 14 Cannabis Social Clubs (CSC), die sich bayernweit mit jeweils mindestens zehn Mitgliedern gegründet haben. Der Verband hat 2014 das bayernweite Volksbegehren „Ja zu Cannabis“ initiiert und von 10. bis 12. Juli 2015 die erste deutsche „CannabisXXL“-Messe durchgeführt.
Ziel des Verbands ist es, neben dem medizinischem Nutzen vor allem die Vielseitigkeit des Naturprodukts Hanf aufzuzeigen. Diese Vielfalt präsentiert er im verbandseigenen Bio-Hanfladen in der Morassistrasse 4, 80469 München.
Seit jeher ist Hanf ein wichtiger Rohstoff für die Menschheit. Die Pflanze liefert vielfältigste Produkte und ist seit Jahrtausenden bei im europäischen Raum heimisch. Hanf wurde wegen seines vielfältigen Nutzens und seiner geistbewegenden Eigenschaften in vielen alten Kulturen als heilige Pflanze verehrt. Hanf ist dreimal ergiebiger als Baumwolle und liefert reißfestere Naturfasern. Weil weder beim Anbau noch bei der Ernte und Verarbeitung schädliche Chemikalien eingesetzt werden, kommen Hanf-Textilien giftfrei auf die Haut. Hanfsamen waren in vielen Gegenden der Welt Grundnahrungsmittel für Menschen und Tiere. Diese Pflanze stellt nach Ansicht des CVB alles bereit, was der Mensch zum Überleben braucht.
Gründer Vaclav Cerveny war 25 Jahre lang selbstständiger Gastronom, ehe ihn das Nichtraucherschutzgesetz in existenzielle Not brachte. Seine Verbrüderungsaktion mit anderen Gastronomen führte zum Entzug der Konzession. Im Zuge seines Kampfes für Raucherclubs machte er sich auch für die Legalisierung von Cannabis stark.
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