Die zum 1. April 2024 beschlossene Cannabis-Legalisierung hat auch nach ihrem Inkrafttreten viele Fragen offengelassen. Einige davon betreffen zum Beispiel den THC-Grenzwert fürs Autofahren, weitere anstehende Gesetzesänderungen und Aspekte von Haftpflicht- und Kaskoversicherungen. Der bisherige und noch immer gültige THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum soll nach der Legalisierung angehoben werden. Als neuer Grenzwert im Rahmen des § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) wurden jetzt 3,5 Nanogramm genannt. Doch solange das Straßenverkehrsgesetz nicht geändert wurde, gelten im Straßenverkehr die alten Regelungen. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hatte die Bundesregierung bereits vor dem Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung aufgefordert, möglichst schnell klare Regeln für den Cannabiskonsum im Straßenverkehr zu schaffen.
Auf einen Blick:
- Der bisherige THC-Grenzwert ist bis zu einer Gesetzesänderung weiterhin gültig.
- Er erfasst den generellen Nachweis von Cannabiskonsum, nicht etwa Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit.
- Ähnlich der Promillegrenze beim Alkohol riskieren Autofahrer bei Überschreitung der Grenzwerte den Verlust des Versicherungsschutzes.
Versicherer fordern klare Regeln und Gesetze
Der GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wünschte sich Klarheit, „damit der gelegentlich kiffende, aber fahrtaugliche Autofahrer nicht kriminalisiert wird.“ Bisher gibt es für Cannabis am Steuer keinen aktualisierten gesetzlichen Grenzwert, wie er zum Beispiel für Alkohol gilt. Hier ist die 0,5-Promille-Marke das Limit, ab dem Sanktionen drohen. Für den Cannabiskonsum hat sich in der Rechtsprechung ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum etabliert, der bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesänderung durch den Bundestag weiterhin gilt. „Die Unterschiede zwischen dem bisherigen und dem noch nicht gültigen neuen Wert können für Cannabis Konsumenten im Verkehr gravierend sein“, berichtet André Disselkamp von Insurancy. Denn der aktuelle Grenzwert von 1,0 Nanogramm sei vor allem dazu gedacht gewesen, den Konsum des noch bis vor Kurzem verbotenen Cannabis überhaupt nachzuweisen. „Einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung hat dieser Grenzwert nicht zwingend zugelassen”, bringt es Disselkamp auf den Punkt, der zusammen mit seinem Co-Founder von Insurancy angetreten war, um die Branche nachhaltiger zu gestalten.
THC ist sehr lange nachweisbar
Jetzt geht es nicht mehr in erster Linie um den Cannabiskonsum an sich. Vielmehr richtet sich der neue, höhere Grenzwert danach, dass mit Erreichen „nach dem Stand der Wissenschaft das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr regelmäßig nicht mehr gewährleistet ist.” Konsequenzen und Bußen werden derzeit noch immer bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut fällig. Für Cannabis Konsumenten sind die Unterschiede deswegen so gravierend, weil im Gegensatz zum Alkoholkonsum der THC-Wert auch noch mehrere Tage nach einem Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann – auch wenn keine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs mehr zu erwarten ist. Bis zur Gültigkeit eines neuen Grenzwertes drohen Autofahrern trotz der Legalisierung Geldbußen, Fahrverbote und Punkte in Flensburg, sobald bei ihnen kleinste Mengen des Cannabis-Wirkstoffs THC im Blut nachgewiesen werden. Da THC im Körper viel langsamer und anders abgebaut wird als Alkohol, kann die Substanz regelmäßig auch dann noch im Blut nachweisbar sein, wenn die berauschende Wirkung längst vorbei ist.
Zeitliche Nähe des Konsums wird wichtiger
Mit dem jetzt vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter soll erreicht werden, dass Sanktionen nur noch dann erfolgen, wenn Cannabiskonsum in einem zeitlichen Zusammenhang zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte und eine Wirkung möglich ist, die relevant für die Verkehrssicherheit ist. Der empfohlene Grenzwert von künftig 3,5 Nanogramm THC im Blutserum gilt als konservativ. Er entspreche einem Risiko, das mit einem Blutalkohol-Wert von 0,2 Promille vergleichbar sei. Der Gesamtverband der Versicherer hatte für einen THC-Grenzwert plädiert, der in etwa der 0,5-Promille-Grenze beim Alkohol entspricht. Jenseits dieser Grenze drohen die gleichen Strafen wie beim Nachweis von mehr als 1 oder künftig vermutlich 3,5 Nanogramm THC. Bei einem Erstverstoß werden 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg fällig, die Fahrerlaubnis wird für einen Monat entzogen. Wiederholungstäter erwartet das doppelte Bußgeld, weitere zwei Punkte und drei Monate ohne Fahrerlaubnis.
Wie sollte man sich verhalten?
Zumindest bis zur Festsetzung eines neuen Grenzwertes empfiehlt sich Zurückhaltung beim Cannabiskonsum. Auch für den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis wird es voraussichtlich strenge Regeln geben. Die derzeitige Empfehlung lautet, bei Cannabis-Konsum einen gleichzeitigen Alkohol-Grenzwert von 0,0 Promille anzusetzen. Damit wäre Autofahren nach Mischkonsum verboten. Aufgrund des Medikamentenprivilegs ist seit 2017 der Konsum von medizinischem Cannabis in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Es liegt keine Ordnungswidrigkeit vor, solange das Cannabis bestimmungsgemäß und in der richtigen Dosierung konsumiert wird. Im Ausland gelten für THC-Grenzwerte unterschiedliche Regelungen. So beziehen sich ein Grenzwerte in anderen Ländern auf Vollblut oder Blutserum. Auch werden – sofern ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis erlaubt ist – je nach Land unterschiedliche Grenzwerte verwendet. Eine Nulltoleranz-Regelung für THC gibt es in Italien, Spanien und Frankreich. Gravierend werden die Folgen vor allem, wenn es nach dem Cannabiskonsum zu Unfällen kommt. Auch nach der Legalisierung riskiert man seinen Versicherungsschutz, wenn THC im Blut nachgewiesen werden kann. Zwar zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, nimmt aber den Unfallverursacher dann in Regress. Auch die Kaskoversicherung kann die Leistungen kürzen oder diese sogar vollständig versagen.
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