BWF Stiftung: Anleger können Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden
http://www.grprainer.com/BWF-Stiftung.html Das Insolvenzverfahren über den Trägerverein der BWF-Stiftung, den Bund Deutscher Treuhandstiftungen, ist eröffnet. Anleger der BWF-Stiftung können ihre Forderungen bis zum 5. Oktober anmelden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist der Trägerverein der BWF-Stiftung und als solcher auch Träger des Vermögens. Nachdem die Finanzaufsicht BaFin der BWF-Stiftung die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben hatte und die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Anlagebetrug ermittelt, stellte der BDT Insolvenzantrag. Das Insolvenzverfahren wurde am 17. Juni am Amtsgericht Charlottenburg eröffnet (Az.: 36b IN 1350/15).
Die Anleger der BWF-Stiftung können ihre Forderungen unter Angabe von Grund und Höhe der Forderung schriftlich beim Insolvenzverwalter bis zum 5. Oktober anmelden. Der Berichtstermin ist für den 4. September terminiert.
Da nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren berücksichtigt werden können, sollten die Anleger der BWF-Stiftung der Aufforderung unbedingt nachkommen. Gleichzeitig sind die Hoffnungen, dass sie im Zuge des Insolvenzverfahrens viel von ihrem eingesetzten Geld wiedersehen werden, eher gering. Denn der Verdacht, dass große Teile des sichergestellten Goldes nicht echt sind, erhärtet sich. Wie Stiftung Warentest unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtet, sind nur rund 320 Kilogramm von den insgesamt ca. 4,7 Tonnen des BWF-Goldes echt. Die Anleger müssen also mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
Damit es nicht so weit kommt, können die Anleger parallel zum Insolvenzverfahren aber auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Die Schadensersatzansprüche können sich u.a. gegen die Vermittler richten. Denn diese hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage aufklären müssen. Außerdem kann geprüft werden, ob sie hätten wissen müssen, dass die BWF-Stiftung ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrieben hat ohne die nötige Erlaubnis zu besitzen. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Verantwortlichen der BWF-Stiftung entstanden sein, falls sich die Betrugsvorwürfe bestätigen sollten.
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