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Bundsesrat beschließt Energieeffizienzrichtlinien-Gesetz

ByPressemitteilungen

März 6, 2015

Bundsesrat beschließt Energieeffizienzrichtlinien-Gesetz

Katja Winkelmann, Geschäftsführerin der DEnBAG beim 3. Beratwertag am 15.01.2015 in Berlin (Bildquelle: DEnBAG / Baganz)

Bundesrat beschließ Energieeffizienzrichtlinien-Gesetz

Berlin, den 6. März 2015

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das „Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie“ (EDL-G) beschlossen. Damit wurde die vom Bundestag beschlossene Vorlage ohne Änderungen verabschiedet. Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Das wird in etwa sechs bis acht Wochen, also zwischen dem 17. April und dem 1. Mai 2015, der Fall sein. Das EDL-G ist ein Bundesgesetz und damit nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat. Bei sogenannten Einspruchsgesetzen wie dem EDL-G kann der Bundesrat Einspruch erheben und den Vermittlungsausschuss anrufen. Dies ist beim EDL-G aber nicht erfolgt.

Gesetzt schreibt verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMUs vor

Das jetzt novellierte Energiedienstleistungsgesetz schreibt verpflichtende Energieaudits für Nicht-KMUs vor. Die Bundesregierung muss gemäß EU-Verordnung alle Nicht-KMUs per Gesetz verpflichten, bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach der Energieeffizienz-Richtlinie RL 2012/27/EU durchzuführen. Dieses Energieaudit ist anschließend mindestens alle vier Jahre zu erneuern.

Die Energieaudits müssen den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen. Die Norm beschreibt einen Prozess „zur Erlangung ausreichender Informationen über Energieverbräuche zur Ableitung von Einsparmöglichkeiten, dokumentiert in einem Bericht mit vorgegebenen Inhaltsbereichen“. Ein Energieaudit ist ein Prozess, der eher einer Beratung entspricht als einem klassischen Audit. Die Audits umfassen fünf Phasen: Einleitender Kontakt, Auftakt-Besprechung, Außeneinsatz, Analyse und Berichterstattung über die Ergebnisse sowie das Aufzeigen von Potentialen und Maßnahmen.

Alternativ kann ein Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 eingeführt oder ein sogenanntes Öko-Audit nach dem EMAS-Verfahren durchgeführt werden.

Bis zu 50.000 Unternehmen müssen auditiert werden

Laut Dr. Hartmut Versen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie werden davon in Deutschland bis zu 50.000 Unternehmen betroffen sein. Die durchschnittlichen Kosten pro Audit werden mit ca. 4.000 Euro veranschlagt. „Nicht-KMUs“ sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von über 43 Mio. Euro. Weitestgehend unvorbereitet dürfte die Pflicht zum Energieaudit Unternehmen aus den nichtproduzierenden Branchen treffen: z. B. Handel, Gastgewerbe, Kredit- und Versicherungsgewerbe, öffentliche Verwaltungen, Stadtwerke, Wasser- und Abwasserversorger sowie Unternehmen aus den Bereichen Erziehung und Unterricht, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen.

DEnBAG vermittelt deutschlandweit geeignete Energieauditoren

Es gibt zahlreiche Organisationen, die sich dem Thema Energieeffizienz etc. verschrieben haben. In der Regel agieren diese aus politischer oder aus Marktsicht. Die Deutsche Energie-Berater und -Audi-toren Gesellschaft (DEnBAG) ist vermittelnd tätig und ein deutschlandweit arbeitendes Netzwerk von Energieberatern und -auditoren. Die DEnBAG verfolgt primär zwei Ziele, so Geschäftsführerin Katja Winkelmann (52) auf dem 3. Beratertag ihrer Organisation am 15. Januar im Berliner Maritim proArte Hotel: „Wir wollen zunächst ein Gütesiegel für geprüfte Energiemanagementberater und Energieauditoren etablieren, das jeweils nach einem standardisierten Kompetenzfeststellungsverfahren mit spezifischem Kompetenzprofil verliehen wird. Auf dieser Basis möchten wir dem Markt einen umfassenden Pool an kompetenten, geprüften Beratern und Auditoren im Bereich „Energie für Unternehmen“ bieten.“

Tausende Energieberater. Welcher ist der Richtige?

In Deutschland gibt es tausende Energieberater. Jeder Einzelne steht für ein bestimmtes Wissen und Kompetenzspektrum. Die DEnBAG hat ein Konzept auf Basis der DIN EN 16247-5 entwickelt, dass die umfangreichen Kompetenzanforderungen für Energieauditoren abprüft und durch ein Siegel sichtbar macht. Dabei werden Spezialisten und Allrounder, Teammitarbeiter und Projektleiter gleichermaßen erkannt. Dies ermöglicht es einzelnen Unternehmen, den geeigneten Berater zu finden und erleichtert bei komplexen Audits die Zusammen-stellung von Expertenteams für spezifische und temporäre Projekte. So können Aufträge bzw. Projekte jeder Größenordnung deutschlandweit mit der geforderten Kompetenz abgewickelt werden.

Durch integrierte Aus- und Weiterbildungsleistungen der DEnBAG werden Kompetenzlücken systematisch geschlossen. Ziel ist es, dem Markt kurzfristig eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Beratern oder Beraterteams zur Verfügung stellen zu können.

Güte-Siegel für geprüfte Kompetenz

Um die geprüfte Kompetenz der Berater und Auditoren auch nach außen darstellen zu können und ein Differenzierungsmerkmal zu anderen Beratern und Auditoren zu schaffen, hat die DEnBAG zwei Siegel in unterschiedlichen Beratungsbereichen entwickelt: Das Siegel Z-DEA® für Energieauditoren nach DIN EN 16247 und das Siegel Z-DEMB für Berater die helfen, ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 einzuführen und effizient zu betreiben.

Beiden Siegeln liegt ein standardisiertes, valides Kompetenzfeststellungsverfahren zu Grunde. Je nach Kenntnis- und Erfahrungsstand erhalten die Berater und Energieauditoren Bewertungen in 200 Einzelkompetenzen, gruppiert in 23 Kompetenzfeldern aus 3 Kompetenzbereichen. Die Ergebnisse werden differenziert in einem Netz- oder Spinnendiagramm dargestellt. So werden Stärken und Schwächen in organisatorischen Fähigkeiten, technischem Wissen und technischer Analysekompetenz sicht- und bewertbar. Unternehmen können sich dadurch passgenau den benötigten Einzelberater bzw. Energieauditor oder ein Team in der geforderten bzw. gewünschten Kenntnistiefe empfehlen lassen.

DEnBAG: Plattform für Energieberater, -auditoren und Nicht-KMUs

Die DEnBAG hat 2014 einen Kompetenz-Standard für Energieaudit-Berater geschaffen, der mit dem Siegel „Deutsche Energie-Auditoren Zertifikat “ nach außen präsentiert und dokumentiert werden kann. Das zugrunde liegende Kompetenz-Raster bewertet Kenntnisse und Erfahrungen in den Segmenten organisatorische Fähigkeiten, technisches Wissen und Analysekompetenz. Energieauditoren, die bei DEnBAG gelistet sind und das Siegel führen dürfen, erfüllen den Kompetenz-Standard in unterschiedlichen „Graden“ je nach dem Grad ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Segmenten. So kann man deutschlandweit Experten und Generalisten erkennen.

Die DEnBAG hat 2014 einen Kompetenz-Standard für Energieaudit-Berater geschaffen, der mit dem Siegel \“Deutsche Energie-Auditoren Zertifikat \“ nach außen präsentiert und dokumentiert werden kann. Das zugrunde liegende Kompetenz-Raster bewertet Kenntnisse und Erfahrungen in den Segmenten organisatorische Fähigkeiten, technisches Wissen und Analysekompetenz. Energieauditoren, die bei DEnBAG gelistet sind und das Siegel führen dürfen, erfüllen den Kompetenz-Standard in unterschiedlichen \“Graden\“ je nach dem Grad ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Segmenten. So kann man deutschlandweit Experten und Generalisten erkennen.

Kontakt
DEnBAG Deutsche Energie-Berater und -Auditoren Gesellschaft MbH
Jan Meine
Kattfußstraße 31
13593 Berlin
00493036998012
00493036998011
[email protected]
http://www.denbag.de

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