• 14. November 2024

BundID: Zugang zu den digitalen Leistungen der / Bundesagentur für Arbeit über zentrales Nutzerkonto / BA-Presseinfo Nr.33

ByJörg

Jul 22, 2024

Nürnberg (ots)

Pressemitteilung

22. Juli 2024

Seite 1 von 2

BundID: Zugang zu den digitalen Leistungen der

Bundesagentur für Arbeit über zentrales Nutzerkonto

Sichere digitale Identifizierung für die Dienstleistungen der

Bundesagentur für Arbeit und der Familienkassen

Ab dem 22. Juli 2024 können Bürgerinnen und Bürger die digitalen Dienstleistungen (eServices) der Bundesagentur für Arbeit einfach und sicher auch mit der BundID nutzen. Dies umfasst Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter sowie der Familienkassen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir wollen für Bürgerinnen und Bürger das Leben leichter und digitaler machen. Die BundID als zentrales Nutzerkonto ist ein Riesenschritt voran, beendet die Zettelwirtschaft in vielen Bereichen und erspart viele unterschiedliche Registrierungen und Anträge. Ich freue mich sehr, dass die BundID nun auch für die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden kann. Der Zugang zu digitalen Leistungen wird dadurch sicher, schnell und einfach möglich.“

Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil: „Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits erfolgreich die digitale Antragstellung von Leistungen etabliert und baut diese weiter aus. Dank der Anbindung an die BundID ist nun auch die digitale Authentifizierung mit dem elektronischen Personalausweis sicher und einfach möglich. Das ist ein wichtiger Schritt weiter hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung.“

Vorstandsvorsitzende Bundesagentur für Arbeit Andrea Nahles: „Künftig können sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich mit der BundID bei der Bundesagentur für Arbeit identifizieren, um unsere digitalen Services und Dienstleistungen sicher und einfach zu nutzen. Das ist ein wichtiger Schritt um die digitale Transformation der Verwaltung in Deutschland zu unterstützen und die BundID als zentrales Instrument zur Identifizierung für alle Online-Anträge weiter auszubauen.“

Anträge können mit der BundID so noch schneller und unkomplizierter eingereicht werden. Die BundID ermöglicht beispielsweise das automatische Vorausfüllen von Online-Anträgen mit persönlichen Daten. Dies reduziert den Aufwand beim Ausfüllen und spart Zeit. Es werden Tippfehler vermieden und Anträge können dadurch schneller bearbeitet werden.

Außerdem wird das Prinzip der Datensparsamkeit beachtet: Bürgerinnen und Bürger bestätigen selbst die Weitergabe ihrer Daten und behalten somit die volle Kontrolle. Darüber hinaus können weitere digitale Verwaltungsleistungen mit dem BundID-Konto genutzt, Daten zentral gepflegt und mit dem elektronischen Postfach der Empfang von Bescheiden und Nachweisen erleichtert werden.

Seit 2019 stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat die BundID als zentrales Nutzerkonto für die digitale Verwaltung bereit. Diese wird kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell sind über 1200 Onlinedienste und Portale angebunden.

Weitere Informationen zum Zugang zu den eServices der Bundesagentur für Arbeit mit der BundID gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices

Weitere Informationen zur BundID gibt es unter:

https://id.bund.de/de

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Tel. +49 30 18 681-22222

[email protected]

www.bmi.bund.de

Verantwortlich:

Maximilian Kall

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wilhelmstraße 49

10117 Berlin

Tel. +49 30 18 527-2190

[email protected]

www.bmas.de

Verantwortlich:

Dr. Franziska Haas

Bundesagentur für Arbeit

Regensburger Straße 104

90478 Nürnberg

Tel. 0911 179-2217

[email protected]

www.arbeitsagentur.de

Verantwortlich:

Annekarin Lammers

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

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