Ein Sprecher des Ministeriums sagte, es sei geplant, die höchstzulässige Gesamtmasse von einem hinter einem Fahrrad mitgeführten ungebremsten Fahrradanhänger grundsätzlich auf 50 Kilogramm zu begrenzen. Zuvor hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Um die Verkehrssicherheit für Radfahrer und alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, solle es Anpassungen der Vorschriften für das Mitführen von ungebremsten Fahrradanhängern geben – das sind Anhänger ohne eigene Bremssysteme. Die vorgesehenen Anpassungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beruhten auf wissenschaftlichen Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen, so der Sprecher. Die höchstzulässige Gesamtmasse soll laut Sprecher 60 Kilogramm betragen können, wenn die Verbindungseinrichtung auf Höhe der Hinterradachse des Fahrrades befestigt sei.
Es gilt eine längere Übergangsfrist
Die Anforderungen sollten für neu in den Verkehr gebrachte Fahrradanhänger und mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der Neufassung der entsprechenden Verordnung gelten. Hersteller von Fahrradanhängern könnten die Einhaltung der Vorgaben im Rahmen der Selbstzertifizierung bestätigen.
Der Fahrradclub ADFC erklärte laut „Spiegel“, er setze sich dafür ein, dass das zulässige Gesamtgewicht ungebremster Anhänger nicht zu niedrig angesetzt werde.
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