Ein Bundestagsabgeordneter der Schrumpflinken hat die anhaltende Debatte um das sogenannte Bürgergeld als „Volksverhetzung“ bezeichnet. Das ist polemisch übertrieben, zumal die Linke vor keiner Hetze zurückschreckt, wenn es gegen Rechte geht. Doch geht es in dieser Debatte in der Regel am harten Kern der sozialen Leistung Bürgergeld vorbei: Nämlich an der Tatsache, dass dieses Bürgergeld in hohem Maße Menschen zugutekommt, die gar keine Bürger Deutschlands sind. Denn fast 50 Prozent der Bezieher sind Ausländer, darunter sehr viele Ukrainer.
Würden diese fast 50 Prozent statt Bürgergeld eine andere oder auch keine Unterstützungsleistung mehr bekommen, würde das Problem mit dieser Sozialleistung sofort gewaltig schrumpfen. Dann müsste nur noch besser kontrolliert werden, welche Deutschen von anderen Deutschen erarbeitete Steuergelder zum eigenen Lebensunterhalt beanspruchen können/müssen und welche nicht. Die finanzielle Belastung des Staatshaushalts wäre in diesem Fall ungleich geringer, die Debatte verlöre sofort an Brisanz.
Und die Politik, die immer mehr Geld für Rüstung, Energiewende, Antifa, EU oder Visagisten für grüne Politiker braucht, könnte sich anderen, weit erträglicheren Einsparmöglichkeiten widmen. Doch da weder die Ampel-Regierung noch die Scheinopposition an die wahren Probleme des Schuldenhaushalts herangehen will, wird die Bürgergeld-Debatte als Ablenkungsmanöver zum Dummenfang missbraucht.
Mit dieser Einschätzung ist allerdings keineswegs die Auffassung verbunden, die Gewährung dieser sozialen Leistung unkritisch gut zu heißen. Wer arbeitsfähig ist, soll der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegen. Und wer trotz Arbeitsfähigkeit arbeitsunwillig ist, muss in Anbetracht von immer mehr unbesetzten Stellen erheblichen Druck bis zur völligen Streichung von Transferleistungen bekommen. Tatsache ist aber auch: Nicht wenige deutsche Bürgergeldbezieher sind aus verschiedensten Gründen tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig. Das ist in einem Sozialstaat weder ein Skandal noch überfordert es diesen.
Wenn nun die Stimmen nach einer Reform des Bürgergelds immer lauter werden, dann besteht die erste Maßnahme einer Reform, die den Namen auch verdient, in der Beschränkung des Bürgergeldanspruchs ausschließlich auf deutsche Staatsbürger. Der folgerichtige zweite Schritt muss dann die Einführung einer Regelung für Ausländer sein. Und die muss so gestaltet werden, dass keinerlei Anreiz bestehen darf, wegen finanzieller Leistungen nach Deutschland zu kommen oder hier zu bleiben.
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Author: Gast Autor