• 14. November 2024

Brutaler SEK-Einsatz bei Reichsbürger-Razzia beschäftigt die Gerichte

ByJörg

Sep 14, 2024
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Dass der tiefe Linksstaat im ewigen „Kampf gegen Rechts“ jede Verhältnismäßigkeit verloren hat, ist zwar nicht neu, im Prozess um die mutmaßlichen Putschisten aus dem Reichsbürger-Rentnermilieu hat nun aber sogar ein Gericht Zweifel am Vorgehen der Polizei. Am 22. März 2023 wurde in Reutlingen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Gruppe um Prinz Reuß eine Durchsuchung bei Markus L. einem von deren mutmaßlichen Unterstützern durchgeführt. Obwohl der Richter im Durchsuchungsbeschluss ausdrücklich erwähnt hatte, dass L. „eine tatunverdächtige Person“ sei und er die Durchsuchung abwende könne, indem er das gesuchte Material freiwillig und vollständig herausgebe, wurde eine Razzia veranstaltet, als gelte es, einen Terroristen unmittelbar vor der Zündung einer Bombe zu verhaften. Weil L. legal über Waffen sowie eine Sprengstofferlaubnis verfügte, wurde dem SEK die Durchsuchung übertragen. Der Vorschlag des Einsatzleiters, L. auf dem Weg zur oder von der Arbeit anzuhalten, um ihm den Durchsuchungsbeschluss zu eröffnen, wurde vom Bundeskriminalamt (BKA) abgelehnt.

Damit nahm das Verhängnis seinen Lauf. Das SEK sprengte das Schloss der Wohnungstür und tastete sich dann voran, weil den Polizisten verboten worden war, sich die Wohnungspläne anzusehen oder auch nur die Umgebung des Hauses bis zur Tür auszukundschaften. Daraufhin kam es zu einem Schusswechsel mit L., der sich zuvor geweigert hatte, sein Sturmgewehr niederzulegen. Dabei wurde ein Polizist schwer verwundet. Dem für die Aktion verantwortlichen Kriminalhauptkommissar des BKA hätte es oblegen, den Einsatz nicht nur zu leiten und zu koordinieren, sondern auch die Wohnung zu analysieren, die erforderlichen Einsatzkräfte festzulegen und den Einsatzplan zu erstellen. Deshalb ging man davon aus, dass der Beamte ein wichtiger Zeuge im Stuttgarter Prozess sein werde. Oberstaatsanwalt Michael Klemm sieht dies jedoch anders und warnte die Richter, sie hätten „möglicherweise eine zu hohe Erwartungshaltung an den Zeugen“, weil der weder mit den Ermittlungen noch der Planung der Razzia befasst gewesen sei.

Ebenso dubioses Vorgehen wie der Hype um die “Putschisten”

Die Verteidiger laufen Sturm gegen diese Verzögerungstaktik. „Sie wissen ganz genau, dass wir seit Monaten dem verantwortlichen Polizeiführer hinterherlaufen. Jetzt kommen sie lapidar um die Ecke und sagen, Sie wissen nicht, wer den Einsatz wirklich geleitet hat. Der, der für uns alle seit Prozessbeginn dafür verantwortlich war, soll es jetzt nicht gewesen sein“, empörte sich einer von ihnen. Ein anderer kritisierte: „Nach jetzt 20 Verhandlungstagen ist es angebracht, dass wir endlich einen Namen bekommen. Das ist ja ein Mensch aus Fleisch und Blut gewesen. Es ist bemerkenswert, dass die Bundesanwaltschaft uns diesen Verantwortlichen nicht von sich aus nannte, sondern durch das Gericht dazu gezwungen werden muss.“ Der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen erklärte, der Senat werde aufklären, wer wann welche Entscheidung getroffen habe und wer verantwortlich gewesen sei. Das müsse jetzt ermittelt werden: „Sobald wir den Namen haben, werden wir diesen Beamten als Zeugen laden“, kündigte er an.

Dieses Vorgehen ist so dubios wie der ganze Hype um die angebliche Putschistentruppe, von der der Öffentlichkeit eingeredet wird, sie habe kurz vor dem Sturz er bundesrepublikanischen Ordnung gestanden. Die Staatsanwaltschaft weiß nicht, wer für den völlig unverhältnismäßigen Einsatz verantwortlich war, bei dem ein Polizist verletzt wurde – oder behauptet dies zumindest. Die Aktion war ohnehin unnötig, weil L. gar nicht konkreter Taten, sondern lediglich des Kontakts mit der Reuß-Gruppe beschuldigt wurde. Den Durchsuchungsbeschluss hätte man ihm auch einfach aushändigen können, ohne seine Wohnung ohne jede Vorbereitung in einem filmreifen Manöver zu stürmen. Dass die Staatsanwaltschaft dies offenbar vertuschen will, wirft ein weiteres schlechtes Licht auf diese ganze dubiose Geschichte. (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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