• 22. Dezember 2024

Brexit – was Verbraucher wissen müssen

ByPressemitteilungen

Jun 28, 2016

ARAG Experten über Auswirkungen des Briten-Austritts aus Europa

Die Entscheidung war denkbar knapp, aber nun steht fest: Großbritannien will aus der Europäischen Union austreten. Welche absehbaren Konsequenzen für Verbraucher der so genannte Brexit (Britain und Exit) zumindest kurzfristig hat, erläutern ARAG Experten im Folgenden.

Britische Produkte – Shoppen lohnt sich
Durch den EU-Austritt befindet sich die britische Währung im Sinkflug. Einige Tage nach dem Brexit bekommt man für einen Euro statt 0,71 Pfund Sterling bereits 0,83 britische Pfund, Tendenz steigend. Das englische Pfund ist also so günstig wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Wer sich jetzt beeilt, kann den aktuell günstigen Pfund-Euro-Wechselkurs zu seinen Gunsten nutzen und günstig online Ware von der Insel bestellen. Da keiner weiß, wie lange dieser Kursverfall anhalten wird, raten die ARAG Experten allerdings zum schnellen Handeln. Denn nach dem Austritt, der in spätesten zwei Jahren nach Beantragung vollzogen sein muss, ist Großbritannien als Nicht-EU-Mitglied der direkte Zugang zum Binnenmarkt verwehrt. Zölle oder andere Handelsbeschränkungen könnten dann britische Produkte in Deutschland verteuern.

Telefonieren
Nach einem langen Kampf hat die EU-Kommission erst kürzlich durchgesetzt, dass Telefonanbieter keine überhöhten Roaming-Gebühren mehr für das Telefonieren ins Ausland nehmen dürfen. Ausgehende Anrufe dürfen seitdem fünf Cent pro Minute teurer sein als in der Heimat, eine SMS darf maximal zwei Cent mehr kosten. Ab Sommer 2017 sollen Auslandsgebühren sogar komplett wegfallen. Diese Abschaffung wird für Großbritannien nach dem Austritt vermutlich nicht mehr gelten, so dass Telefonieren teurer werden könnte.

Reisen nach Großbritannien
Da Großbritannien auch bisher nicht zum Schengen-Raum gehörte, gab es schon immer Grenzkontrollen und Reisende mussten zumindest ihren Personalausweis zeigen. Aber auch künftig gehen die ARAG Experten davon aus, dass eine gängige Lösung für Aufenthalte auf der Insel gefunden wird, ohne bürokratische Hürden wie etwa eine allgemeine Visums-Pflicht. Allerdings könnten Flüge nach Großbritannien bald teurer werden: Seit 1992 dürfen EU-Fluggesellschaften frei zwischen allen Mitgliedsstaaten fliegen. Wenn Großbritannien aus diesem Luftverkehrsbinnenmarkt ausgeschlossen wird, könnte sich das vor allem auf Billigflieger wie Easyjet oder Ryanair auswirken.

Leben in Großbritannien
ARAG Experten vermuten, dass Arbeitnehmer es künftig schwerer haben werden, auf der britischen Insel zu arbeiten. Die Visumspflicht könnte eingeführt werden. Während solch ein Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte und deutsche Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach England schicken, keine Hürde sein wird, könnte es beispielsweise für Handwerker deutlich schwerer werden, ein Visum zu bekommen. Doch was sich auch nach dem Brexit nicht ändern wird, ist die Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit: Wer schon länger als fünf Jahre auf der Insel gelebt hat, der englischen Sprache mächtig ist und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch weiterhin die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Er ist dann jedoch kein EU-Bürger mehr.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 14 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.700 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,6 Milliarden EUR.

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