• 14. November 2024

Beitragszahler bei Krankenhausreform nicht überfordern / Ko-Finanzierung des Transformationsfonds ist keine GKV-Aufgabe

ByJörg

Aug 20, 2024

München (ots)

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankversicherung (GKV) für die Krankenhausversorgung haben eine magische Grenze erreicht: Rund 100 Milliarden Euro werden es nach Schätzungen des GKV-Spitzenverbandes im Jahr 2024 sein; jeder dritte Euro der Beitragsgelder fließt damit in diesen Sektor. Nun sollen zu allem Überfluss die Betragszahler auch noch systemwidrig die Hälfte der Kosten für den geplanten Transformationsfonds tragen. Das wären noch einmal 2,5 Milliarden Euro jährlich zusätzlich. Eine in jedem Fall beitragssatzrelevante Größenordnung. Dr. Ralf Langejürgen, Vorstandsvorsitzender des BKK Landesverbandes Bayern: „Von jedem Euro Beitrag fließen aktuell 33 Cent in den Krankenhausbereich. Die GKV soll nun neben der gesetzlich vorgesehenen Finanzierung der Behandlungskosten, auch noch systemwidrig die Investitionskosten für Geräte und Bauten übernehmen. Das ist nicht die Aufgabe der GKV!“

Die Finanzierung von Infrastruktur im Krankenhausbereich liegt verfassungsgemäß in staatlicher Verantwortung. Auch wenn der Freistaat Bayern im Ländervergleich relativ viel an Investitionskosten übernimmt, bleibt eine signifikante Lücke zwischen den dem eigentlichen Bedarf und den bereitgestellten Mitteln. Dr. Langejürgen: „Es ist Aufgabe des Bundes, eine qualitätsorientierte aber auch finanzierbare Strukturreform für den Krankenhaussektor auf den Weg zu bringen. Uns Betriebskrankenkassen ist sehr an einer raschen und gezielten Reform gelegen, aber es obliegt nicht der GKV, den jahrzehntelang aufgehäuften Reformberg mit Beitragsmitteln abzutragen.“

Im Zusammenhang mit dem geplanten Transformationsfonds kommen die „Bundesmittel“ nicht wie oft behauptet vom Bund, sondern von den Beitragszahlern. „Deshalb“, so Langejürgen, „muss allen klar sein, wo im Zusammenhang mit dem Transformationsfonds Bund darauf steht, ist Krankenkasse und damit Beitragszahler drin.“

Der BKK Landesverband Bayern vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Interessen der Betriebskrankenkassen und ihrer Versicherten in Bayern. Aktuell zählt der BKK Landesverband Bayern 16 Betriebskrankenkassen als Mitglieder mit rund 3,4 Millionen Versicherten (Kassensitz). In Bayern selbst leben über 2,57 Millionen Menschen, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert sind. Damit verfügen die Betriebskrankenkassen im Freistaat über einen GKV-Marktanteil von rund 22 Prozent.

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