Verbotene Investmentgeschäfte
Mit Bescheid vom 12. August 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) den CIS Garantiehebelfonds 07, 08 und 09 den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt und die Rückabwicklung angeordnet. Hintergrund sind ohne Genehmigung betriebene Investmentgeschäfte. Ein Abwickler wurde bereits bestellt.
Anleger des CIS Garantie Hebel Fonds bekommen Hilfe: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zieht Schlussstrich für das Geschäftsmodell
„Die Skandalprodukte CIS Garantiehebelfonds beschäftigen Anleger seit langem. Sei es die Auseinandersetzung des Hintermannes Daniel Sahin mit der Zeitschrift Finanztest und dem ZDF, sei es die fragwürdige Zertifizierung der Fondplausibilität durch die Tochterfirma der TÜV Nord AG die TÜV Nord-Cert GmbH oder das spurlose Verschwinden der geschäftsführenden Komplementärin CIS Deutschland AG – für die Anleger hatten Nachrichten im Zusammenhang mit den CIS – Fonds meist keinen erfreulichen Inhalt. Nun hat die BaFin einen vorläufigen Schlussstrich unter diese Geschichte gezogen“, kommentiert Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke aus Berlin, der eine Vielzahl geschädigter Anleger der CIS Fonds vertritt.
Besteht Hoffnung für die CIS Anleger auf Geltendmachung von Ansprüchen?
Der erfahrene Jurist weist daraufhin, dass viele geschädigte Anleger Verfahren gegen die Gründungsgesellschafterin und Treuhandkommanditistin FH Treuhand GmbH (vormals Grützmacher Gravert GmbH) führen oder aber gegen die TÜV Nord-Cert. Während die FH Treuhand GmbH nunmehr durch Sitzverlegung nach Zypern offensichtlich schwer zu greifen ist, ist die juristische Argumentation gegenüber der TÜV Nord-Cert bisher noch nicht rechtskräftig durch entschieden. Hintergrund ist ein Zertifikat, welches die TÜV Nord-Cert für die Fonds ausgestellt hatte und in welchem er auf die außerordentliche Qualität der Fonds und der Plausibilität ihrer Geschäftsprognosen hingewiesen hatte.
Fazit: TÜV Nord AG wird zur Haftung gezogen – Geschäftsmodell CIS Fonds unplausibel – Hoffnung für betroffene Anleger?
„Wir nehmen die Tochterfirma der TÜV Nord AG unter dem Gesichtspunkt der Expertenhaftung bzw. des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter in die Haftung. Die juristische Auseinandersetzung befindet sich allerdings noch am Anfang. oberlandesgerichtliche Entscheidungen liegen gegenüber der TÜV Nord-Cert noch nicht vor. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat allerdings bereits entschieden, dass die Geschäftsmodelle der CIS Fonds teilweise unplausibel waren“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit.
Wie die weitere Entwicklung der CIS Fonds aussehen wird, bleibt abzuwarten. Der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Weitere Informationen für betroffene CIS Fonds Anleger unter http://www.kanzlei-roehlke.de und 030.71520671. Rechtsanwälte Röhlke empfiehlt jedoch allen betroffenen Anlegern, frühzeitig anwaltlichen Beistand zu suchen, um weiteren Schaden abzuwenden und Ansprüche geltend machen zu können.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.715 206 70
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als \“Immobilienrente\“ schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
0049 (0)30 715 206 71
[email protected]
http://www.kanzlei-roehlke.de