Im letzten Jahr sorgte die Bekräftigung der „Zwei-Meter-Regel“ in Deutschlands Südwesten für heftiges Kontra von Seiten der Mountainbiker. Für Baden-Württemberg stellt sie jedoch einen solchen Erfolg dar, dass die Regel künftig auch für urbane Radfahrer gilt.
[pd-f/ht] Der Landtag von Baden-Württemberg hat in einer Sondersitzung mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die sogenannte „Zwei-Meter-Regel“ auszuweiten. In Zukunft ist das Radfahren auch innerorts nur auf Wegen erlaubt, die den Anforderungen an die landesweit gültige Mindestbreite genügen. In den Wäldern Baden-Württembergs gilt eine entsprechende Regelung bereits seit 1995.
„Wir mussten einfach die Notbremse ziehen“, erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einer Pressekonferenz. Während sich im Straßenverkehr die Zahl tödlicher Unfälle mit Radfahrerbeteiligung weiterhin auf einem hohen Niveau bewege, gebe es keine Berichte von schweren Unfällen im Wald. Somit habe die Zwei-Meter-Regel den bereits vor ihrer Einführung bestehenden Zustand nachhaltig gesichert und werde daher auf alle Verkehrswege ausgeweitet. Das schließe ausdrücklich auch ausgewiesene Radwege mit ein.
Angesichts der erdrückenden Faktenlage signalisieren selbst Gegner der Zwei-Meter-Regel ihren Verzicht auf weiteren Widerstand: „Offensichtlich sind Wanderer und Mountainbiker auf den breiten Forststraßen trotz des hohen Tempos sicherer als auf schmalen Wegen, wo man in der Regel nur relativ langsam fahren kann“, räumte ein Aktiver der Initiative Open Trails gegenüber dem pressedienst-fahrrad ein.
Als „ein starkes Signal für den zu erwartenden Ausbau der Infrastruktur“ begrüßt Andreas Hombach vom Stadtmöblierer wsm die Entscheidung des Stuttgarter Landtags. Wegweisende Großprojekte hätten gerade in der jüngsten Vergangenheit die Tatkraft und Finanzstärke gezeigt, mit der verkehrspolitische Probleme im Südwesten angegangen würden. Langfristig rechne man in den Städten Baden-Württembergs mit einer Verlegung des Radverkehrs unter die Erde. Die Metallbaufirma aus dem Bergischen Land habe daher die Entwicklung eines modularen Tunnelelementes angestoßen. Der Name stehe bereits fest: „BWT S21“. Das sei nicht nur besonders einprägsam, sondern verweise auf die Spurweite von 2,10 Metern, die es erlaube, die Vorgaben auf kompaktem Raum großzügig zu erfüllen, so Hombach.
Sorgen, unwissentlich auf einer nicht zugelassenen Spur zu fahren, müsse man sich laut Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) nicht machen: „Ob ein Weg breit genug ist, erkennt man daran, dass man ihn mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahren kann.“ Da viele Autofahrer ihr Fahrzeug gern auf Radwegen abstellen, sei leicht festzustellen, ob es theoretisch möglich wäre, den Weg mit dem Fahrrad zu befahren.
Die Regelung schaffe folglich auch Rechtssicherheit, so Bonde, der künftig für den innerörtlichen Straßenverkehr zuständig ist: Da nämlich bundesweit die StVO die Benutzung von Verkehrswegen regelt und unweigerlich mit der baden-württembergischen Sonderlösung kollidiert wäre, wurde kurzerhand die gesamte Landesfläche zum Waldgebiet erklärt. „Das ist eigentlich der schönste Erfolg für uns. Unter keiner anderen Regierung gab es einen solchen Zuwachs an Grünfläche“, erklärte Landeschef Kretschmann sichtlich ergriffen. Automatisch wird Baden-Württemberg damit auch zum größten Mountainbike-Areal weltweit. Wieder einmal zum Nutzen der Biker: Im Gegensatz zu anderen, weniger gut ausgebauten Revieren sind hier die meisten Wege sogar asphaltiert.
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