Geliefert wie bestellt: Mit seiner Zurückweisung der Eilanträge gegen die Ausgangssperre hat das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitz von Merkel-Parteifreund und Günstling Stephan Harbarth exakt so geurteilt, wie vom Kanzleramt gewünscht (und wie in Hinterzimmerunden womöglich schon vor Verabschiedung der freiheitsfeindlichen „Bundesnotbremse“ ausbaldowert). Eine „offensichtlich Unangemessenheit“ der Maßnahmen könne „nicht erkannt werden“, befand der Senat. Mit der Entscheidung (Beschluss vom 05. Mai 2021, 1 BvR 781/21, 1 BvR 889/21, 1 BvR 854/21, 1 BvR 820/21, 1 BvR 805/21) steht fest: Nach der erfolgreichen Aushebelung von Grundrechten und Grundgesetz ist fortan auch das Bundesverfassungsgericht nicht länger unabhängig, sondern ein Instrument des Corona-Staats.
Denn wenn es jemals wirklich eine Entscheidung von wirklicher Dringlichkeit gab (für die das gerichtliche Eilverfahren ja explizit gedacht ist!), dann doch wohl die hier akut zu beantwortende Frage, ob der Staat willkürliche Ausgangssperren verhängen darf – wegen einer „Pandemie“, die nur einen winzigen Anteil der Bevölkerung im Promillebereich überhaupt betrifft und bei der das Ansteckungsrisiko im Freien nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen gleich Null ist. Und deren Steuerungszweck, Menschenansammlungen zu verhindern, unter sämtlichen Aspekten der Praxis und Lebenswirklichkeit ihr genaues Gegenteil bewirken werden (indem sich die Menschen eben vor Beginn der Ausgangssperre, dann umso länger, im Geheimen und ohne Abstandsregeln treffen).
Dass das Gericht erklärt, eine solche Entscheidung könne „im Eilverfahren nicht getroffen werden„, beweist zweierlei: Erstens scheinen Eilverfahren in dieser Pandemie endgültig ausgedient zu haben und drohen als Instrument der Rechtsprechung dauerhaft zu verschwinden. Und zweitens, dass hier ganz offensichtlich feige auf Zeit gespielt und ein womöglich längst vorgefasster Plan durchgesetzt werden soll. Sehr wohl nämlich scheinen sich Merkel und ihre Verfassungsrichter darüber im Klaren zu sein, dass es sich bei der Bundesnotbremse um eine geradezu aberwitzig grundgesetzwidrige Zwangsmaßnahme handelt, die langfristig unmöglich aufrechtzuerhalten sein wird. Sie war schon zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens grundrechtswidrig, und ist es jetzt, knapp zwei Wochen später, angesichts des abflauenden Infektionsgeschehens und zurückgehender Intensivbelegungen umso mehr. Doch es geht hier nur darum, sie für die nächsten Monate bis zur Bundestagswahl durchzudrücken. Das allein ist Merkels Kalkül, um von den Folgen ihrer vorsätzlichen Sabotage einer frühzeitigen Impfstoffbeschaffung abzulenken und um die Krise künstlich über das Ende ihrer Amtszeit hinaus über die Zeit zu strecken. Weder Verfassung, immer zahlreichere Warnungen von interdisziplinären Experten noch die völlig gegenteilige Öffnungspolitik des Auslands können sie von ihrer Geisterfahrt abbringen.
Geisterfahrt mit höchstrichterlicher Hilfe
Und so scheint man sich zwischen allen drei Staatsgewalten, die institutionell und funktionell nach 16 Jahren Merkel zu einer einzigen systemischen Gesinnungspampe verrührt wurden, frühzeitig auf das weitere Vorgehen verständigt zu haben. Manche nennen so etwas einen Staatsstreich nach Absprache. Tatsächlich kam es exakt so, wie von Jouwatch schon unmittelbar nach Verabschiedung der Bundesnotbremse inklusive Entmachtung der Länder prophezeit: Die Karlsruher Richter legen sich nicht fest, geben sich aufgeschlossen und interessiert gegenüber den Einwänden der Kritiker – in der Sache selbst aber weisen sie alle Eilanträge ab – und urteilen dann irgendwann später im Hauptsacheverfahren, dass die Sperren wohl doch rechtswidrig waren. Dies aber frühestens dann, wenn Merkel aus dem Spiel und damit aus der Schusslinie ist (und die Impfkampagne so weit fortgeschritten ist, dass die Durchimpfung und infektiologische Sicherheit in gesundheitlicher Totalüberwachung wieder Öffnungen zulässt); also zu einem Zeitpunkt, wenn es keinem mehr etwas nützt. Auf diese Weise kommen Harbarth und seine Service-Verfassungsrichter halbwegs gesichtswahrend aus der Nummer heraus.
Dazu passt die Aussage der gestrigen Begründung des Zurückweisungsbeschlusses, das Hauptsacheverfahrens sei ja noch offen. Auch der von den Klageführern vorgebrachte formale Umstand, dass der Bundesrat dem Gesetz gar nicht positiv zugestimmt hat, reicht für die Richter nicht zur Suspendierung des Gesetzes aus: Das sei „nicht offensichtlich formell verfassungswidrig“. Weder inhaltlich noch formal sind damit zwar die mittlerweile mehr als 250 Verfassungsklagen vom Tisch – doch über sie wird nun definitiv erst im Hauptsacheverfahren entschieden – also erst in womöglich vielen Monaten oder sogar nächstes Jahr, wenn sowieso alles vorbei ist (durch Lockdown-Ende oder weil die kommende Regierung bis dahin neue Lockdowngründe gefunden hat, deren Legitimität Karlsruhe ja bereits in seinem Klima-Urteil vor einer Woche grundsätzlich bejaht hat).
Und noch ein Indiz gibt es, dass hier eine klar formulierte geheime Road-Map zwischen Regierung und höchsten Richtern exekutiert wird: Auffällig deutlich nimmt die Beschlussbegründung Bezug darauf, dass Freiheiten und Sonderrechte für Geimpfte und Genesene durchaus zu bejahen wären. Welch ein Zufall: Ausgerechnet jetzt, da seit rund einer Woche die Inzidenzzahlen rückläufig sind (dies übrigens KEINE Folge der Maßnahmen sind, sondern sich bereits vor Merkels Notbremsegesetz abzeichneten!) und es der Bundesregierung plötzlich mit der neuen Apartheid für privilegierte Immunisierte Ernst macht, obwohl dies zuvor nie ein Thema war und sogar abschlägig beurteilt wurde: da spricht sich auch Karlsruhe hierfür aus und stellt der Regierung bei ihren diesbezüglichen Plänen einen Persilschein aus. Pünktlich, bevor der Bundestag heute über die Sonderrechte für Geimpfte abstimmt. Ein sonderbarer „Zufall“. Hier wird offenbar auf Wunsch geurteilt, inhaltlich und terminlich.
Merkel kann nun die Champagnerkorken knallen lassen: Sie hat alles, was sie will. Wenige Wochen, nachdem sie bei „Anne Will“ drohend angekündigt hatte, sie werde „nicht mehr lange zusehen„, wie die Länder Lockerungen vollziehen, hat sie eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie effizient ihr Corona-Regime funktioniert: Zuerst winkt ein rückgratloses Akklamations-Parlament ihre Pläne durch. Dann bringt sie Bundesländer auf Linie. Und jetzt urteilt auch noch das Bundesverfassungsgericht so, wie von ihr verlangt. 15 Monate, nachdem Merkel in Thüringen erstmals erfolgreich die „Rückgängigmachung“ einer legitimen Ministerpräsidenten verlangte, kann sie in diesem Staat nun frei schalten und walten – und ihr Volk nach Belieben drangsalieren und wie unmündige Kinder wegsperren – und dies mit Billigung aller gleichgeschalteten Verfassungsorgane.
Vergangene Woche erst zeigte sich die Kanzlerin im Dialog mit Künstlern hochzufrieden darüber, dass ihr nun endlich keine Verwaltungsgerichte und unteren Instanzen mehr ständig Probleme bereiten und einen Strich durch ihre Lockdown-Rechnung machen können. Ausdrücklich feierte Merkel es als Erfolg, dass die rechtlichen Appellationsmöglichkeiten des Bürgers gegen staatliche Willkür endlich zurechtgestutzt wurden – weil sie ab sofort nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen können. Und dort kennt Merkel ihre Pappenheimer; auf sie kann sie sich verlassen. Was zu beweisen war. Und so buchstabieren wir Scheindemokratie.
Über den Zustand der Demokratie in Ungarn, Polen und inzwischen sogar Weißrussland braucht bei den Verhältnissen in Deutschland wahrlich niemand mehr laut zu jammern. (DM)
Autor: Daniel Matissek