In den letzten neun Jahren sind Millionen überwiegend muslimischer Migranten über die sperrangelweit offenen deutschen Grenzen geströmt, von denen jeder weiß, dass die meisten ihre Papiere zuvor vernichtet haben, weil ein völlig perverses Asylrecht ihnen gerade deshalb ein schier unbegrenztes Aufenthaltsrecht und -dank Nancy Faeser- nach spätestens fünf Jahren den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft sichert. Deren Entzug gilt als so gut wie unmöglich, entsprechende Forderungen werden, selbst bei Schwerkriminellen, entrüstet zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat nun jedoch bewiesen, wie schnell die deutsche Staatsangehörigkeit durchaus entzogen werden kann – wenn es sich bei dem Betreffenden nämlich um jemanden handelt, der auf der schwarzen Liste des Linkstaates steht: Am Montag befand es per Eilverfahren, dass der pro-russische Aktivist, Autor und ehemalige Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Eugen Schmidt, Wladimir Sergijenko, sich seine Einbürgerung im November 2022 „durch arglistige Täuschung erschlichen“ habe.
Sergijenko, der auch die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzt, ist zugleich noch russischer Staatsangehöriger. Dies habe er jedoch verschwiegen. Der russische Pass wurde im April 2023 bei dessen Einreise aus Russland entdeckt. Deshalb entzog ihm die Berliner Senatsverwaltung für Inneres die deutsche Staatsangehörigkeit. „Zudem sei aufgrund von dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Sergijenko im Auftrag staatlicher russischer Stellen zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland handele“, heißt es in der OVG-Entscheidung weiter. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts von letztem Monat. Die Entscheidung ist unanfechtbar, das Klageverfahren, das Sergijenko vor dem Verwaltungsgericht Berlin anstrengt, steht aber noch aus.
“Mit lückenhaften Angaben erschlichen”
Sollte Sergijenko sich den deutschen Pass tatsächlich mit falschen bzw. lückenhaften Angaben erschlichen haben, ist die Maßnahme natürlich berechtigt. Sie steht jedoch in einem völlig grotesken Missverhältnis zu dem millionenfachen Schindluder, das tagtäglich mit der inflationären Verramschung der deutschen Staatsangehörigkeit getrieben wird. Würde man hier dieselben Kriterien wie bei Sergijenko anlegen, müssten morgen Millionen “Deutsche” ausgebürgert werden. Die riesige Mehrheit der Migranten, der sie auf Betreiben von Faeser regelrecht nachgeworfen wird, ist illegal ins Land gekommen, hat keinerlei Asylgrund und ist seit Jahren ausreisepflichtig. Dies ist jedoch kein Grund, die von der Ampel gewollte Einbürgerungsorgie zu stoppen oder gar bereits erteilte deutsche Pässe wieder einzuziehen. Das Auswärtige Amt betreibt sogar aktiv die illegale Einreise von Afghanen, wobei hohe Beamte gegen alle Sicherheitsbedenken und trotz erwiesen falscher oder unvollständiger Dokumente interveniert haben, um die von Außenministerin Annalena Baerbock gewünschte afghanische Masseneinwanderung zu beschleunigen.
Das alles fällt jedoch nicht ins Gewicht. Kein einziger der durch diese bewusste Förderung der illegalen Einwanderung durch ein Ministerium früher oder später bewilligten Einbürgerungen wird je zurückgenommen werden. Wenn es sich jedoch um einen russischen Staatsangehörigen und noch dazu Ex-AfD-Mitarbeiter handelt, also quasi einen doppelten Feind des Linksstaates, kann es der sonst so trägen Berliner Innenbehörde, die tatenlos zusieht, wie die Hauptstadt im Chaos versinkt, gar nicht schnell genug gehen. Auch dieser Vorgang beweist wieder einmal die monströse Verlogenheit der politischen Kaste, die nur dann gegen Kriminalität vorgeht, wenn es ihr ins ideologische Konzept passt. (TPL)
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Author: Kurschatten