• 27. September 2024

Anwalt Ulbrich: Staat und Impfherstellern sind Täter und Täter

ByJörg

Sep 26, 2024

Anwalt Ulbrich via X

Jeweils mit Haftungsfreistellungsvereinbarung mit der jeweiligen Regierung, sollten etwaige erfolgreiche Schadenersatzklagen von Geschädigten nicht die Gewinne der Hersteller schmälern, um klar zu machen, dass die Gewinne genau da bleiben sollen, wo sie sind.

Da der Staat auch kein Interesse hat, für die Haftung eines Dritten aufzukommen, entsteht ein wunderbares Kartell gleichgelagerter Interessen von Staat und Impfherstellern und schweißt so Täter und Täter immer weiter zusammen, um noch mehr den Strudel aus der Justiz mit einzubeziehen.

Je größer die Investoren, desto unverfrorener der Vollzugriff auf das Steuergeld der Bürger in allen Staaten in strafrechtlich zu beanstandender Art und Weise.

Stellen wir die Summen einmal gegenüber:

I. AstraZeneca
Bei AstraZeneca soll BlackRock 7,7 Prozent halten und die US Wellington Management Group weitere 12 Prozent. AstraZeneca erhielt aufgrund von Ziffer 7.1 des APA-Vertrages vom 27.8.2020 vorab zur Deckung der

Produktionskosten EUR 870.000.000.

Sie schreiben auch noch rotzfrech in den Vertrag hinein, dass es sich dabei um die geschätzen Kosten für die Produktion der Waren handle. Des Weiteren möge der Steuerzahler dann auch noch nachschießen, für weitere Abfüllkosten, Fertigstellungskosten, Verpackungskosten, Versendungskosten. Auch soll der Steuerzahler alle Kosten für Sicherheitsstudien und Wirksamkeitsstudien nach Verkaufsstart zahlen. Die bedingte Zulassung gab es erst am 29.1.2021

2. BioNTech Manufacturing GmbH
Zunnächst einmal stieg Bill Gates bei BioNTech SE ein. Auch die vorstehenden Großinvestoren sind wieder mit von der Partie. An die Konzernmutter sollten später die Gewinne der GmbH abgeführt werden. Im September 2019 investierte Bill Gates zunächst 55 Millionen US-Dollar in eine vorbörsliche Eigenkapitalbeteiligung an BioNTech SE. Bill Gates soll seine Anteile mindestens im Wert im Verkaufszeitpunkt im Dezember 2022 verzehntfacht haben.
https://techstartups.com/2021/04/30/bill-gates-turned-55-million-investment-pfizers-partner-biontech-550-million-just-two-years/

Gates‘ Investition in BioNtech könnte wahrscheinlich noch höher ausfallen. Anders sieht es beim Steuerzahler aus. Schon vorab wurden nicht etwa im APA-Vertrag die Subventionen niedergelegt, sondern der deutsche Steuerzahler wurde im Juni mit

EUR 375.000.000 Subventionszahlung

an BioNTech zur Ader gelassen, um den Aufbau der Produktion von Comirnaty zu bezahlen. Eine entsprechende Beteiligung oder die Übernahme des bis dahin wertlosen Unternehmens gab es nicht.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/forschung/corona-impfstoff-1787044

Gemäß Ziffer I.8 des APA Vertrages mit BioNTech vom 20.11.2020 zahlt der Steuerzahler über die EU Kommission weitere

EUR 700.000.000 Vorschuss zur Kostendeckung.

3. Moderna
Im April 2020 beschloss die US-Regierung, in die unbewiesene, aber potenziell innovative mRNA-Impfstofftechnologie von Moderna zu investieren. Diese riskante öffentlich-private Partnerschaft begann mit einer anfänglichen Investition der Regierung in Höhe von 483 Millionen US-Dollar. Heute ist diese Investition auf mehr als 4,5 Milliarden US-Dollar gestiegen.

https://techstartups.com/2021/04/30/bill-gates-turned-55-million-investment-pfizers-partner-biontech-550-million-just-two-years/

Das Werk von Moderna hat zunächst einmal der Schweizer Steuerzahler auch durch die Bestellung von Moderna-Impfstoffen mit 300.000.000 Schweizer Franken subventioniert.

Dann kommen die EU-Steuerzahler, die vorab vor Lieferung aufgrund des APA Vertrages zur Kasse gebeten werden.

Gemäß Ziffer I.8 des Vertrages begehrt man

EUR 318.471.338 Vorabzahlung zur Kostendeckung.

Weitere 20 Prozent sollen vor Lieferung gezahlt werden auf der Basis von 80 Mio. Dosen zu je 18 EUR. das macht noch einmal

EUR 288.000.000.

Bevor ein Vakzin den Empfänger erreicht, wurden so die Steuerzahler mindestens mit EUR 900 Mio Zahlungspflichten belastet.

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4. Haftungsfreistellungsklauseln

Allen drei APA-Verträgen ist gemein, dass sie jeweils zwar zu unterschiedlichen Verschuldensgraden, aber dennoch grundsätzlich vorsehen, dass im Fall einer Inanspruchnahme für gesundheitliche Schäden durch Impfgeschädigte wiederum die jeweilige Regierung die Impfhersteller von der Haftung freistellen soll und die Anwaltskosten und Gerichtskosten übernehmen soll. Auf diese Art und Weise soll jede Regierung maximalen Druck haben, sich aus Kostengründen gegen die eigene geschädigte Bevölkerung zu wenden, und diese auf keinen Fall unterstützen.

5. „Exorbitant hohe Gewinne“
Täterschutz vor Opferschutz und kollusives Zusammenwirken der Impfhersteller mit dem Staat ist die Devise der Stunde, um sicherzustellen, dass keinesfalls etwas von den „exorbitant hohen Gewinnen“ (Zitat Lauterbach im Heute Journal vom 12.03.2023) kein Cent zurück an diejenigen fließt, die durch die Produkte der Hersteller an ihrer Gesundheit geschädigt wurden, oder aber an die Hinterbliebenen der Verstorbenen.

Moderna und BioNTech haben in 2021 und 2022 jeweils gut 20 Milliarden EUR Gewinn eingefahren.

6. Kommentar
Wenn die Forschung an den Universitäten mit Steuergeldern bezahlt wird, wenn der Aufbau und die Entwicklung der Werke von Steuergeldern bezahlt werden, dann läge es doch in der Natur der Sache, dass auch der Steuerzahler dann gemäß seinem Investionsanteil an den Gewinnen beteiligt wird.

Wer also Subventionen in Milliardenhöhe leistete, quasi als Schenkung der Gemeinschaft der Steuerzahler, sollte intensiv durchleuchtet werden. Dies gilt insbesondere bei BioNTech, die trotz der gigantisch hohen ausgewiesenen Gewinne gleich die nächste Subvention der Steuerzahler für ein Werk von BioNTech in Ruanda in Afrika in Höhe von 550 Millionen EUR subventioniert bekamen.

Aus meiner Sicht stehen alle Finanzgeschäfte mit den Herstellern unter dem Verdacht des Subventionsbetruges § 264 StGB. Denn wir wissen heute, dass es für alle drei Hersteller keinen objektive feststellbaren Infektionsschutz gab, keinen Übertragungsschutz und keine aktive Immunisierung, also keinen Langzeitschutz vor Infektion mit dem SarsCoV2, wie nunmehr fast jeder Geimpfte auch am eigenen Leib erfahren durfte.

Alle Hersteller haben dennoch in ihren Fach- und Gebrauchsinformationen im jeweiligen Anhang I der bedingten Zulassung über den Nutzen und Anwendungsbereich unter Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 AMG gelogen (auch eine Straftat nach § 96 Nr. 3 AMG). Sie haben damit in der Bevölkerung und gegenüber den Behörden und der EU-Kommission den Eindruck erweckt, einen hochwirksamen (bis 95 Prozent wirksamen) Impfstoff gegen die Infektion mit Covid-19 entwickelt zu haben unter Verharmlosung sämtlicher Risiken der neuen Gentechnik, die BioNTech und Moderna noch nicht einmal ausdrücklich erwähnt wissen möchte. Allein die unzutreffenden Herstellerangaben bildeten die Grundlage (vgl. Anhang I der jeweiligen bedingten Zulassung) für jede bedingte Zulassung.

Besonders abartig und verwerflich ist der gnadenlose Umstand des Ausnutzens einer vermeintlichen Notlage und die Instrumentalisierung der Medien durch die Impfhersteller zu ihren Zwecken, wie es die Anklageschriften in 5 Bundesstaaten in den USA auch ausdrücklich zum Vorwurf erheben (Irreführung der Öffentlichkeit).

Solange noch Geld bei den Herstellern vorhanden ist, gehört dieses von den Staatsanwaltschaften eingezogen bis zum Abschluss der Ermittlungen und der Anklage. Wird hier noch lange gewartet, wird es da auch nichts mehr einzuziehen geben.

Es ist eine Schande, dass sich die Steuerzahler und der Rechtsstaat völlig wehrlos gegen diese kriminellen Machenschaften zeigen.

Hier gehört auch eine unabhängige und hartnäckige Justiz installiert, die sich nicht durch die Impfhersteller zum Schutzpatron der Täter degradieren läßt, um selbst anschließend aus dem Sumpf und den Abwegen, die bereits beschritten wurden, nicht wieder herauszufinden.  Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muss ein Ende haben, da ich davon überzeugt bin, dass auch hunderte von Staatsanwälten dem Treiben schon eine ganze Zeit lang untätig zusehen müssen und dem auch gerne ein Ende bereiten würden.

EUR 870.000.000 vorab zur Deckung der Produktionskosten!

Sie schreiben auch noch rotzfrech in den Vertrag hinein, dass es sich dabei um die geschätzen Kosten für die Produktion der Waren handele. Des Weiteren möge der Steuerzahler dann auch noch nachschießen, für weitere Abfüllkosten, Fertigstellungskosten, Verpackungskosten, Versendungskosten. Auch soll der Steuerzahler alle Kosten für Sicherheitsstudien und Wirksamkeitsstudien nach Verkaufsstart zahlen. Die bedingte Zulassung gab es erst am 29.1.2021.

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Author:
Alexander Wallasch

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