• 27. Dezember 2024

AfD-Verbotsverfahren: „Aberwanderwitzig“ drückt aufs Tempo

ByJörg

Nov. 12, 2024
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Darf man das schon „verbissen“ nennen? Will sich da jemand auf den letzen Metern seiner politischen Karriere noch auf Kosten anderer profilieren? Das nimmt ja schon fast fanatische Züge an:

Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz möchte angesichts der vorgezogenen Neuwahlen möglichst schnell im Bundestag über den Gruppenantrag für ein AfD-Verbotsverfahren abstimmen lassen. „Vieles wird sich in dieser Woche entscheiden“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Dienstagausgabe).

„Wir sind sehr entschlossen, den Antrag beschleunigt einzubringen, damit er noch in dieser Wahlperiode beschlossen werden kann.“ Wanderwitz erläuterte: „Es gilt dann zwischen Einbringung und frühestmöglicher Aufsetzung auf Wunsch der Antragstellenden eine Frist von drei Kalenderwochen. Je früher wir den Antrag also einbringen, umso besser.“

Den Vorschlag von Grünen-Abgeordneten zu einem zweistufigen Vorgehen, bei dem zunächst ein Gutachten über die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens erstellt werden soll, lehnte Wanderwitz ab. „Wegen der vorgezogenen Neuwahl ist es ausgeschlossen, dass dieser Bundestag noch das Gutachten auswerten würde“, sagte er.

Hinter dem von Wanderwitz initiierten Antrag stehen Bundestagsabgeordnete von SPD, Union, Grünen und Linken. Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen.

Sollten CDU und FDP diesen Antrag ablehnen, müsste Wanderwitz die AfD um Unterstützung bitten. Das wird bestimmt lustig. Sollten CDU und FDP diesen Antrag allerdings unterstützen, wüsste die AfD endgültig Bescheid und könnte ihren Wahlkampf danach ausrichten – und sich dann endlich auf ihren Hauptgegner, die CDU, fixieren. Denn diese „Brandmauer-Bande“ ist es, die unserer Demokratie gerade den größten Schaden zufügt.

Von daher braucht sich die AfD vor diesem „aberwanderwitzigen“ Vorstoß nicht zu fürchten. (Mit Material von dts)

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Author: Rasender Reporter
Journalistenwatch

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