• 19. Oktober 2024

AfD fordert als einzige: Kein Steuergeld mehr für linksextreme Zensur-NGO “REspect”

ByJörg

Okt 19, 2024
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Offenbar ist Deutschlands Parlamentariern in ihrer übergroßen Zahl die dreiste und offensichtliche Aushöhlung des Grundgesetzes, namentlich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5, vollkommen gleichgültig. Die besorgniserregende Entwicklung im Zuge der Umsetzung des “Digital Services Act“ – einschließlich der Betrauung staatsfinanzierter linksradikal-islamophiler Agenda-NGOs mit hoheitlichen Aufgaben – lassen die eigentlich zur Regierungskontrolle vorgesehen Legislativorgane der Bundesrepublik einfach geschehen. Wieder einmal erhebt sich allein seitens der einzigen Realopposition im Land, bei der AfD, Widerstand gegen diese schleichende Implementierung des nächsten deutschen Unrechtssystems.

So hat nun als erstes die bayrische AfD-Landtagsfraktion einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Meinungsfreiheit statt Zensur – Sofortiger Förderstopp der Meldestelle REspect!“ eingereicht. Diese in Baden-Württemberg ansässige dubiose Organisation unter Führung eines Islamisten war von dem Wirtschaftsminister Habeck unterstellten grünen Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller als erstes zum sogenannten „Trusted Flaggen“ berufen worden – mit der Vollmacht, nach eigenem Gutdünken beliebig Meinungsbeiträge im Netz zu brandmarken und den hierzu verpflichteten Plattformen zur sofortigen Löschung zu markieren. In dem Antrag wird von der Söder-Regierung gefordert, jede Förderung dieses Portals einzustellen.

Löschungen selbst bei fehlendem Straftatbestand

Zur Begründung führt Andreas Jurca als Leiter des Arbeitskreises Staatsfinanzen und Steuern der AfD-Fraktion im Maximilianeaum aus: „Die sogenannte Meldestelle ‚REspect‘ wurde von der Bundesnetzagentur als ‚Hinweisgeber‘ oder ‚Trusted Flagger‘ zugelassen. Aufgabe solcher Portale ist es, im Sinne der Digital Service Acts (DSA) das Internet zu ‚überwachen‘ und Meinungsäußerungen ‚sehr schnell und ohne bürokratische Hürde‘ zu löschen – möglicherweise auch dann, wenn diese keine strafbaren Inhalte enthalten. Denn die Definitionen, was als ‚unzulässig‘ gelten soll, sind absichtlich vage formuliert.”

Jurca fährt fort: “‚Hassrede‘ beispielsweise ist kein Straftatbestand. Niemand muss gegenüber linken oder grünen Ideen Wohlwollen bekunden, und Kritik daran darf auch scharf und polemisch formuliert sein. Da die DSA massive Strafen für das Unterlassen von Löschungen vorsehen, werden die Plattformbetreiber im Zweifelsfall auch legale Inhalte löschen, um Strafzahlungen zu vermeiden. Private NGOs und Lobby-Organisationen entscheiden letztlich also darüber, was Bürger sagen dürfen und was nicht. Dies ist mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht zu vereinbaren!” Einzig die AfD stelle sich deshalb jeder Zensur entgegen. Die Forderung, jegliche Förderung solcher Meldestellen zu beenden, soll auch in anderen Ländern und natürlich auf Bundesebene folgen – wobei diesbezüglich wahrscheinlich noch weniger Aussicht auf Erfolg bestehen wird als in Bayern… (TPL)

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Author: Kurschatten
Journalistenwatch

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