In den letzten Jahren fordern immer mehr Bürger nach Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Am Landgericht Frankfurt (Oder) scheinen Gerichtsurteile und Gerechtigkeit jedoch zwei Dinge, die nicht mehr zwangsläufig zusammengehören – entwickelt sich hier ein gesetzesungenauer Raum?
Diese Frage stellt sich erneut nach einem fragwürdigen Gerichtsurteil des brandenburgischen Landgerichts. Zwei Parteien vereinbarten einen 1-jährigen Pachtvertrag für eine Kfz-Werkstatt. Nach einem Monat verschwand der Pächter samt Werkstatt-Ausstattung plötzlich über Nacht. Schockiert versuchten die Verpächter diesen telefonisch zu erreichen, jedoch ohne Erfolg. Ein klassischer Fall von Vertragsbruch.
Nicht nach dem Urteil von Richterin M. I. am Landgericht Frankfurt (Oder), die in ihrer Urteilsbegründung nicht nachvollziehbar der Auffassung des Pächters folgte. Dieser hatte in seiner Klageerwiderung Mängel am Pachtobjekt vorgebracht, die angeblich keine Autoreparaturen ermöglichten. Gleichzeitig legte der Pächter dem Gericht jedoch Rechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro vor, die umfangreiche Kfz-Reparaturleistungen in der Werkstatt bestätigten. Diese Fakten hatten für das Landgericht Frankfurt (Oder) jedoch keine Relevanz. Ebenfalls belanglos war, dass der Vorpächter über Jahre hinweg die Werkstatt erfolgreich geführt und nahtlos an den Pächter übergeben hatte. Abschließend ignorierte die Richterin, dass nach gesetzlicher Bestimmung eine Abmahnung der fristlosen Kündigung voranzustehen hat.
Das fragwürdige Urteil ist für Familie Else kaum überraschend: In anderer Sache hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) bereits mit einer nicht nachvollziehbare Begründung geurteilt. Um den Anspruch einer unbefangenen Rechtsprechung zu wahren, kam im vorliegen Fall deshalb eine andere Richterin zum Einsatz.
Es drängt sich damit die Frage auf, ob Richter*innen am Landgericht Frankfurt (Oder) zu fachlicher Nachlässigkeit neigen. Eine befangene Rechtsprechung nach Nase und nicht nach Recht wird zunächst nicht unterstellt. Von allgemeinem Interesse ist es deshalb, ob auch andere Personen gleiche Erfahrungen am Landgericht Frankfurt (Oder) gemacht haben. Hinweise dazu bei Interesse an: [email protected]
Der Verpächter nutzt inzwischen das Berufungsverfahren, um am Oberlandesgericht Brandenburg das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) überprüfen zu lassen. Nach dessen Abschluss wird über den Ausgang der Berufung informiert.
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