Dirk Velte, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Metallbau, Metallgestaltung im Rhein-Main-Gebiet und Inhaber der traditionsreichen metallmanufaktur Dirk Velte, Oberursel, zu den Aufgaben des Sachverständigen für Metallbau
Oberursel / Frankfurt, 3. Februar 2015 – Nicht immer läuft alles glatt am Bau. Es kann vorkommen, dass Auftraggeber und Auftragnehmer unterschiedliche Vorstellungen von der zu erbringenden Leistung haben oder dass Mängel beziehungsweise Schäden auftreten. Hier kann ein Sachverständiger helfen. Geht es dabei um Arbeiten im Bereich Metallbau, also zum Beispiel um Türen und Tore mit der damit verbundenen Technik, Wintergärten, Geländer und Fassaden, ist es der öffentlich bestellte Sachverständige für Metallbau, der die geleistete Arbeit unabhängig beurteilen kann.
Der Sachverständige erstellt qualifizierte Gutachten für die Bereiche Metallbau und Metallgestaltung. Dazu gehören alle Arten von Bauprojekten, bei denen Metallkomponenten oder Stahl- und Schweißkonstruktionen begutachtet werden. Vom Schwimmbecken aus Edelstahl, über Treppen aus Metall, Fenster und Toranlagen bis hin zu denkmalgeschützten Schmiedearbeiten. Wo notwendig, arbeitet er auch mit Sachverständigen aus anderen Gewerken zusammen.
Allgemein bekannt ist, dass Sachverständige bei juristischen Auseinandersetzungen vom Gericht hinzugezogen werden. Mitunter muss es jedoch gar nicht so weit kommen. Der Auftraggeber und/oder der ausführende Betrieb können auch schon vorher einen Sachverständigen bei Streitigkeiten beauftragen. Der Sachverständige nimmt dann den Sachverhalt auf und bewertet die Arbeit indem er Soll- und Istzustände abgleicht sowie gegebenenfalls vorhandene Mängel feststellt. Im Schadensfall prüft er auch, ob ein Material- oder Planungsfehler vorliegt oder ob die Schäden durch falsche Bedienung entstanden sind. Sind Auftraggeber und Auftragnehmer gesprächsbereit, kann der öffentlich bestellte Sachverständige hierbei durchaus auch als Mediator oder Schiedsgutachter fungieren, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
„Ein für beide Seiten teures und zeitaufwändiges Gerichtsverfahren kann so unter Umständen vermieden werden“, erklärt Dirk Velte. Auch biete es sich oftmals an, einen Sachverständigen bereits in der Planungsphase hinzuzuziehen: „Denn Sachverständige sind nicht nur Experten für die Begutachtung von Mängeln und Schäden. Sie können Bauherren, Architekten und ausführenden Betrieben mit ihrer Expertise auch schon während der Planung unterstützen, damit es gar nicht erst zu Unstimmigkeiten nach der Bauausführung kommt.“
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Woran lassen sich die Qualifikationen eines Sachverständigen festmachen? Da die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland nicht geschützt ist, kann sich theoretisch jeder als Sachverständiger bezeichnen. Anders verhält es sich jedoch beim öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss Sachkunde und Qualifikation nachweisen und wird von den regionalen Handwerkskammern bestellt. Er muss im Rahmen des Bestellungsverfahrens spezielle Grundlagenseminare sowie fachliche bzw. technische Seminare absolvieren und in einer Prüfung und einem Mustergutachten seine Eignung unter Beweis stellen. Weitere Voraussetzungen sind eine ausreichende Lebens- und Berufserfahrung, die persönliche Eignung und erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten. Nach der Bestellung und Vereidigung dürfen die Sachverständigen deutschlandweit und auch innerhalb der anderen EU-Staaten tätig werden, solange dem nicht einzelstaatliche Vorschriften entgegenstehen.
Weitere Informationen:
www.metallbau-sachverstaendiger-velte.de/sachverstaendiger-velte-frankfurt.html
Über die metallmanufaktur Dirk Velte, Oberursel bei Frankfurt
Seit mehr als 40 Jahren steht die Kunstschmiede und Schlosserei metallmanufaktur Dirk Velte für Qualität im Schmiedehandwerk im Rhein-Main-Gebiet.
Der Metallbau-Betrieb von Schmiedemeister Dirk Velte verfügt über eine Betriebsfläche von 650qm und 100qm Ausstellungsfläche, auf der exklusive Metallwaren wie Grills, Lampen, Kaminzubehör, Möbel, Briefkästen und Wetterhähne angeboten werden. In der Werkstatt der metallmanufaktur fertigen und bearbeiten die Schlosser und Stahlschmiede Geländer, Tore, Markisen, Garagentore, Torantriebe, Fenster, Möbel (Tische und Stühle), Fenstergitter, Türen, Jalousien, Vordächer und vieles mehr.
Die individuelle, handgefertigte Qualitätsarbeit hat natürlich ihren besonderen Platz bei der Restaurierung an historischen und denkmalgeschützten Gebäuden. Hier ist oftmals der Kunstschmied gefragt, um historische Arbeiten fachgerecht zu restaurieren oder nachzubilden. Lokales Handwerk ist aber auch an modernen Gebäuden wie Industriebauten und Wohnhäusern gefragt.
Die metallmanufaktur Dirk Velte ist Ausbildungsbetrieb und heute arbeiten hier rund 15 Mitarbeiter, einige davon schon über 25 Jahre. Die Kunden und Auftraggeber der metallmanufaktur kommen aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet, wie dem Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Oberursel, Kronberg, Königstein, Bad Soden, Frankfurt, Bad Homburg, Friedrichsdorf, Friedberg, Usingen, Wehrheim.
Weitere Informationen zur metallmanufaktur Dirk Velte, Metallbau und Kunstschmiede:
www.dirk-velte.de
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Dirk Velte ist Inhaber der metallmanufaktur Dirk Velte in Oberursel, die seit 1973 als Familienbetrieb für Metallbau, Schlosserei und Schmiede besteht. Seit 2006 ist Dirk Velte zudem als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer Frankfurt Rhein-Main für den Bereich Metallbau und Metallgestaltung tätig.
Dirk Velte absolvierte erfolgreich Ausbildungen zum Schmiedemeister (1990), zum Euro-Schweißfachmann (1991) und zum Betriebswirt des Handwerks (1996). Er engagiert sich ehrenamtlich für sein Handwerk und ist Obermeister der Metallinnung des Hochtaunuskreises, Vorstandsmitglied der Kreishandwerkerschaft, Mitglied in der Säule Handwerk des Fokus-O und weiteren Vereinen rund um die Themen Metallbau und Schmiedekunst. Zudem gehört Dirk Velte u.a. der Kreishandwerkerschaft der Handwerkskammer Rhein-Main und dem DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. an.
Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ (öbuv) ist nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Um als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger anerkannt zu werden, werden persönliche und fachliche Eignung zur Erstellung von Gutachten sowie der überdurchschnittliche Sachverstand im jeweiligen Fachgebiet geprüft. Die Grundpflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit. Diese Grundpflichten nimmt der öbuv-Sachverständige gegenüber Gerichten und gegenüber jedem privaten Auftraggeber wahr.
Kontakt
metallmanufaktur Dirk Velte
Dirk Velte
An den drei Hasen 21
61440 Oberursel/Ts.
00 49-(0) 61 71 – 5 35 39
[email protected]
http://www.dirk-velte.de/